Daten dürfen erhoben werden, Fragen nach Strategie aber nicht zulässig - Aufgehobener Bescheid leicht reparierbar
Der Verwaltungsgerichtshof hat die von der E-Control initiierte Marktbeobachtung aus dem Jahr 2011 grundsätzlich bestätigt. „Nach der Abweisung der Beschwerde durch den Verfassungsgerichtshof hat nunmehr der Verwaltungsgerichtshof bestätigt, dass die E-Control zur Anordnung der Übermittlung derartiger Daten ermächtigt ist. Bestätigt wurde vom Verwaltungsgerichtshof auch, dass die Stromunternehmen ausdrücklich verpflichtet sind, der Regulierungsbehörde für Untersuchungen über die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die der Behörde eine sachgerechte Beurteilung ermöglichen.“, freuen sich die Vorstände der Energie-Control Austria, Martin Graf und Walter Boltz, über das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof wurde bereits im Herbst 2012 abgewiesen.
Zusatzfrage nicht erlaubt
Insgesamt wurden von der E-Control für die geplante Marktuntersuchung zehn Tabellenblätter zur Datenerhebung an die Stromlieferanten übermittelt. „Einzig die Zusatzfrage nach der Beschaffungsstrategie wurde vom Verwaltungsgerichtshof nun als zu weitreichend erachtet. Die vom VwGH bestätigten Abfragen ermöglichen eine umfassende Analyse der Preisgestaltung der Energieunternehmen.“, erläutert Martin Graf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. Und ergänzt: „Dass ein Bescheid nun zur Gänze aufgehoben werden musste, liegt darüber hinaus an einem Tippfehler, der zu einer zu kurzen Frist für die Datenübermittlung führte. Ein Mangel, der aber sehr leicht zu beheben ist“.
„Für die E-Control bedeutet die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs eine Bestätigung des eingeschlagenen Weges. Wir werden nun die Fragestellungen an die geänderten Markterfordernisse anpassen und die Unternehmen neuerlich dazu auffordern, ihrer Pflicht zur Datenübermittlung nachzukommen.“, erläutert Walter Boltz die weitere Vorgehensweise. Und abschließend: „Wir freuen uns sehr, dass das Erkenntnis im Sinne der Energiekonsumenten ausgefallen ist.“