E-Control begrüßt neuen Anlauf zu Energieeffizienzgesetz

Chance auf transparentes, leicht administrierbares Gesetz wurde allerdings vertan

„Wir begrüßen, dass es einen neuen Anlauf für das Energieeffizienzgesetz gibt“, sieht Martin Graf, Vorstand der Strom- und Gasregulierungsbehörde E-Control, die gestartete Begutachtung eines neuen Entwurfs für ein bundesweit einheitliches Energieeffizienzgesetz grundsätzlich positiv. „Die Chance, mit einem neuen Entwurf ein transparentes, leicht administrierbares Energieeffizienzgesetz zu schaffen, wurde allerdings vertan.“ So ist nach wie vor vorgesehen, dass die Energielieferanten und nicht die Netzbetreiber für Einsparungen bei allen Energieträgern verpflichtet sind. „Eine Verpflichtung der Netzbetreiber wäre transparenter und nachvollziehbarer gewesen und aus unserer Sicht der einzig sinnvolle und administrierbare Weg“, unterstreicht Graf die bekannte Position der E-Control. Bei der jetzigen Lieferantenverpflichtung sei zu erwarten, dass „die Zeche letztlich die Haushalte zahlen“, sagt Graf. Auch die im Entwurf festgelegten Ziele hätten grundsätzlich ambitionierter ausfallen können. „Eine Orientierung an internationalen Best-Practice-Beispielen wie etwa dem dänischen Modell wäre wünschenswert gewesen“, so Graf.

Kritisch sieht die E-Control die Festlegung der Strafen bei nicht erreichten Energieeinsparungen. „Die willkürliche Festlegung einer Strafzahlung von 20 Cent pro nicht erreichter Kilowattstunde wird den Preis für Energieeffizienzdienstleistungen künstlich nach oben treiben und wird von den verpflichteten Lieferanten gleichzeitig als Legitimation ausgelegt werden, um den Kunden entsprechende Kosten zu verrechnen“, warnt Graf.