Zurück Einziehen, ausziehen, umziehen – so klappt’s mit Strom und Gas

Einziehen, ausziehen, umziehen – so klappt’s mit Strom und Gas

x

Einzug: So sind Sie von Anfang an versorgt

Damit beim Einzug sofort Strom und Gas zur Verfügung stehen, müssen zwei Verträge abgeschlossen werden:

  • Energieliefervertrag: Diesen schließen Sie mit einem Anbieter Ihrer Wahl ab. Am einfachsten ist es, wenn Sie die verschiedenen Angebote und Preise online im Tarifkalkulator vergleichen.
  • Netzzugangsvertrag: Parallel dazu brauchen Sie einen Vertrag mit dem Netzbetreiber, der für Ihr Gebiet zuständig ist. Dort geben Sie an, welchen Energielieferanten Sie gewählt haben und melden Ihren Zählerstand.

Ein wichtiger Tipp: Lesen Sie den Zählerstand selbst ab und geben Sie ihn dem Netzbetreiber bekannt – am besten dokumentieren Sie ihn mit einem Foto. So wird Ihr tatsächlicher Verbrauch korrekt abgerechnet. Wenn Sie diese Meldung nicht machen, schätzt der Netzbetreiber den Wert, was zu ungenauen Abrechnungen führen kann.

Manchmal legt die Hausverwaltung ein Formular mit einem vorgeschlagenen Energieanbieter vor. Das ist aber nur ein Angebot, das Sie nicht annehmen müssen. Sie haben die freie Wahl!. Falls Sie diesen Vorschlag annehmen, behalten Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen.

Auszug: Rechtzeitig kündigen und Zählerstand melden

Auch beim Auszug gilt: Denken Sie an beide Vertragsverhältnisse!

  • Energieliefervertrag: Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 14 Tage.
  • Netzzugangsvertrag: Dieser kann meist mit einer Frist von einem Monat bis zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden.

Wie beim Einzug sollten Sie auch beim Auszug den Zählerstand selbst ablesen und melden. Das sorgt für eine klare Abgrenzung zwischen Ihrem Verbrauch und dem Ihrer Nachfolger:innen.

Praktische Tipps für einen stressfreien Umzug

  • Melden Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Netzbetreiber, damit zum Umzugstag alles bereit ist.
  • Dokumentieren Sie jeden Zählerstand mit einem Foto – das gibt Sicherheit bei späteren Fragen.
  • Behalten Sie Ihre Unterlagen und Schriftstücke, z. B. E-Mails an den Netzbetreiber, für den Fall, dass Rückfragen auftauchen.
  • Prüfen Sie schon vor dem Einzug, ob in Ihrem neuen Zuhause ein Strom- oder Gasanschluss vorhanden ist – falls nicht, müssen zusätzliche Schritte gesetzt werden.