Zurück Neu seit 1. Juni 2026: Die Auffangversorgung für Strom

Neu seit 1. Juni 2026: Die Auffangversorgung für Strom

Wann greift die Auffangversorgung?

Die Auffangversorgung kommt zum Einsatz, wenn Sie keinen gültigen Stromliefervertrag mehr haben. Das kann beispielsweise passieren, wenn Ihr Stromlieferant den Vertrag kündigt, ein befristeter Vertrag endet oder Ihr Stromlieferant insolvent wird.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn die Auffangversorgung greift

  • werden Sie automatisch einem Stromlieferanten (Auffangversorger) zugeteilt,
  • bleibt Ihre Stromversorgung ohne Unterbrechung aufrecht,
  • gilt die Auffangversorgung nur vorübergehend und
  • können Sie jederzeit zu einem anderen Stromlieferanten wechseln.

Ihr Netzbetreiber und der zugeteilte Auffangversorger informieren Sie schriftlich über den Beginn der Auffangversorgung sowie über die Vertragsbedingungen.

Wichtig: Schließen Sie rasch einen neuen Liefervertrag ab

Die Auffangversorgung ist gesetzlich auf maximal sechs Monate befristet. Wird innerhalb dieser Frist kein neuer Stromliefervertrag abgeschlossen, wird die Stromversorgung eingestellt.

Da die Tarife der Auffangversorgung voraussichtlich höher sind als viele reguläre Stromtarife, empfehlen wir, möglichst bald einen neuen Liefervertrag abzuschließen. Eine Übersicht aller verfügbaren Stromlieferanten und Tarife finden Sie unter www.tarifkalkulator.at.

Hinweis für Kund:innen mit Sozialtarif

Wenn Sie einen Sozialtarif beziehen und sich in der Auffangversorgung befinden, setzen Sie sich bitte möglichst rasch mit Ihrem Auffangversorger in Verbindung. Dieser informiert Sie über das weitere Vorgehen.