Zurück Neu seit 1. Juni 2026: Die Auffangversorgung für Strom
Die Auffangversorgung kommt zum Einsatz, wenn Sie keinen gültigen Stromliefervertrag mehr haben. Das kann beispielsweise passieren, wenn Ihr Stromlieferant den Vertrag kündigt, ein befristeter Vertrag endet oder Ihr Stromlieferant insolvent wird.
Wenn die Auffangversorgung greift
Ihr Netzbetreiber und der zugeteilte Auffangversorger informieren Sie schriftlich über den Beginn der Auffangversorgung sowie über die Vertragsbedingungen.
Die Auffangversorgung ist gesetzlich auf maximal sechs Monate befristet. Wird innerhalb dieser Frist kein neuer Stromliefervertrag abgeschlossen, wird die Stromversorgung eingestellt.
Da die Tarife der Auffangversorgung voraussichtlich höher sind als viele reguläre Stromtarife, empfehlen wir, möglichst bald einen neuen Liefervertrag abzuschließen. Eine Übersicht aller verfügbaren Stromlieferanten und Tarife finden Sie unter www.tarifkalkulator.at.
Wenn Sie einen Sozialtarif beziehen und sich in der Auffangversorgung befinden, setzen Sie sich bitte möglichst rasch mit Ihrem Auffangversorger in Verbindung. Dieser informiert Sie über das weitere Vorgehen.