Zurück Strom- und Gasmarkt in Bewegung: was können Konsumentinnen und Konsumenten bei Problemen tun?
Wenn Sie ein entsprechendes Schreiben fristgerecht erhalten haben, beachten Sie Folgendes:
Hinweis: Wenn die Zeit knapp ist, kann es für einen regulären Lieferantenwechsel zu spät sein. Wir raten in einem solchen Fall, sich umgehend einen neuen Lieferanten auszuwählen und bei diesem telefonisch eine sogenannte „Anmeldung“ zu verlangen. Weiters kontaktieren Sie bitte Ihren Netzbetreiber und geben Sie diesem Ihren Belieferungswunsch durch den neuen Lieferanten bekannt.
Ein Preisvergleich in unserem Tarifkalkulator lohnt sich in Zeiten hoher Energiepreise. Zwar nehmen einige Lieferanten derzeit keine Neukundinnen und Neukunden auf oder bieten Produkte mit sehr hohen Preisen an – jedoch gibt es immer noch Unternehmen, die Strom und Gas zu niedrigeren Preisen anbieten. Es kommt bei diesen Lieferanten mit vielen Anfragen schon mal zu längeren Wartezeiten. Warten Sie daher nicht zu lange, wenn Sie einen neuen Liefervertrag abschließen müssen!
Es gibt Preismodelle, bei denen der Preis in bestimmten Zeitintervallen – beispielsweise monatlich oder quartalsweise – automatisch mittels einer vom Lieferanten festgelegten Formel angepasst wird. Diese Formel bezieht sich jeweils auf einen vom Lieferanten ausgewählten Index wie beispielsweise Börsepreise. Steigt der entsprechende Index, so steigt auch der Energiepreis, sinkt der Index, so zahlen Sie im jeweiligen Zeitintervall weniger.
Nur wenige Lieferanten passen die unterjährigen Teilzahlungsbeträge an Ihr flexibles Energiepreisprodukt an. Wenn sie es tun, kann es vorkommen, dass Strom- und Gaskundinnen und -kunden mit einer Vervielfachung ihrer Teilzahlungsbeträge konfrontiert sind. Was vorerst wohl keine gute Nachricht ist, soll dazu dienen, dass nicht eine böse Überraschung in Form einer hohen Nachzahlung mit der Jahresabrechnung kommt.
Vielen Konsumentinnen und Konsumenten von Strom und Gas ist es allerdings gar nicht bewusst, dass sie ein derart flexibles Preisprodukt beziehen. Werfen Sie doch einen Blick auf Ihren Strom- bzw. Gasliefervertrag und Ihre Teilbetragsabbuchungen.
Falls Sie Probleme haben, Ihre Teilbeträge oder Ihre Energierechnung zu bezahlen, wenden Sie sich möglichst rasch an Ihren Strom- bzw. Gaslieferanten. Es besteht etwa die Möglichkeit, Ratenzahlungen zu vereinbaren. Weiters gibt es eine Vielzahl von Beratungsstellen, die Ihnen in diesen Fällen Hilfe leisten können. Eine Übersicht dieser Einrichtungen gibt es im Bereich „Kosten senken“ auf unserer Webseite.