Nutzungsbedingungen für die Schnittstelle des E-Control Tarifkalkulators

1 Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Nutzer und der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft, der Betreiberin des Tarifkalkulators (E-Control). Die Nutzung der gegenständlichen Schnittstelle setzt voraus, dass der Nutzer diesen Nutzungsbedingungen zustimmt.

2 Gegenstand

Gegenstand der vorliegenden Nutzungsbedingungen ist die Nutzung der von der E-Control entwickelten funktionalen Datenbank sowie der Webservices zur Verbindung zwischen der Internet-Bedieneroberfläche und der Datenbank (nachfolgend: „Tarifkalkulator“), in der österreichische Strom- und Gasanbieter mit Ihren Energieprodukten und den entsprechenden Preismodellen (iSd § 22 Z 2 E-ControlG; § 65 Abs 2 ElWOG 2010 und § 121 Abs 3 GWG 2011) sowie Netztarife, Steuern und Abgaben erfasst und miteinander verknüpft werden.

Über eine Internet-Bedieneroberfläche lassen sich mit dem Tarifkalkulator Strom- und Gasanbieter und deren Preismodelle miteinander vergleichen.

Als Verbindung zwischen der Internet-Bedieneroberfläche und der Datenbank dienen Webservices (häufig auch „API“ oder „Schnittstelle“ bezeichnet). Dies bedeutet, dass die vom Nutzer eingegebenen Informationen nach einem bestimmten und von E-Control definierten Schema in Form von XML-Dateien an die Datenbank übertragen werden und die von der Datenbank erstellten Resultate auf gleiche Art wieder an das jeweilige Webportal übermittelt werden. E-Control stellt somit die Tarifdaten (wie zB Preise, Rabatte) entsprechend den jeweils eingegebenen Nutzerdaten zur Verfügung.

Es wird die Nutzung des Tarifkalkulators mittels Übertragungsadressen, welche von E-Control für den Nutzer freigegeben werden, ermöglicht sodass die Funktionalitäten und die Berechnungen unabhängig von der Web-Frontends der E-Control genutzt werden kann.

E-Control behält sich vor, jederzeit Änderungen am Tarifkalkulator vorzunehmen.

3 Nutzungsumfang

Der Nutzer erwirbt das nicht ausschließliche Recht, den Tarifkalkulator in der unter Punkt 2 beschriebenen Art und Weise und laut der von E-Control übergebenen Spezifikationen (Beilage ./1) zu nutzen. Dies wird nachfolgen als „Nutzer-Service“ bezeichnet.

Der Nutzer ist verpflichtet,

a) E-Control zeitgerecht zu verständigen, ab wann und in welcher Weise der „Nutzer-Service“ produktiv gestellt wird;

b) soweit es sich nutzerseitig um eine öffentliche Internetanwendung handelt, bekanntzugeben wo diese über das Internet erreicht werden kann (URL, IP);

c) das von E-Control vorgegebene Logo (Beilage ./2) als Bild-Link beim Nutzer-Service anzuzeigen. Der Bild-Link muss auf die URL www.e-control.at/tarifkalkulator verweisen;

d) Der Nutzer muss die Datenquelle unmittelbar bei den von E-Control angezeigten Daten durch folgenden Verweis anführen: „Datenquelle: E-Control“.

e) soweit es sich um eine öffentlich zugängliche Anwendung handelt, folgenden Haftungsausschluss gut sichtbar beim Nutzer-Service bzw. beim Quellen-Hinweis anzubringen: „Die Dateneingaben der angegebenen Preise und sonstigen Konditionen werden in der Regel durch die Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen, direkt und selbst vorgenommen. Diese Unternehmen haben die Möglichkeit, die Konditionen tagesaktuell zu halten. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von den Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen selbst vorgenommenen Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Für Schäden, die sich aus fehlerhaften Inhalten oder Handlungen ergeben, welche im Vertrauen auf die Richtigkeit des Inhaltes gemacht wurden, übernimmt die E-Control keine Haftung“;

f) vor Freischaltung des Nutzer-Service die Abnahme durch E-Control abzuwarten;

g) jede Änderung am Layout, Inhalt oder Funktionsweise vorab E-Control bekanntzugeben und die Abnahme durch E-Control abzuwarten. Die Abnahme von E-Control gilt dann als erteilt, wenn E-Control nicht binnen 2 Wochen schriftlich (E-Mail) die Änderung ablehnt;

h) eine – auch zwischenzeitliche - Außerbetriebnahme der Nutzung vorab E-Control bekanntzugeben;

i) die Zugriffszahlen auf den Nutzer-Service des Nutzers quartalsweise an E-Control zu übermitteln. Hierzu sind jeweils die Unique-Visits und die Unique-Visitors des jeweiligen Zeitraums anzugeben;

j) soweit es sich nutzerseitig um eine öffentliche Internetanwendung handelt, auf der Website einen Haftungs- und Gewährleistungsausschluss für Störungen der Dienste aufzunehmen.

Dem Nutzer ist es strengstens untersagt,

k) die von E-Control übermittelten Daten in irgendeiner Weise zu verändern. Alle übernommenen Werte, Berechnungen, sowie Informationen sind genauso abzubilden, wie sie auch auf der Website von E-Control http://tarifkalkulator.e-control.at abgebildet sind (vgl dazu insb auch § 22 Z 2 E-ControlG; § 81 Abs 1 ElWOG 2010 und § 126 Abs 1 GWG 2011).

l) den Zugang zur Tarifkalkulator-Schnittstelle an Dritte weiterzugeben;

m) Ergebnisse des Tarifkalkulators mit Resultaten anderer Web-Dienste zu kombinieren oder in einer Weise dazustellen, die als Verbindung der Ergebnisse interpretiert werden könnte;

n) eine direkte Verbindung zu Dritten, Werbepartnern oder Sponsoren herzustellen;

o) von Besuchern einer Website, die den Web-Service zu reinen Informationszwecken nutzen, eine Abgeltung jedweder Form zu verlangen;

p) die Produktivschnittstelle für Entwicklungszwecke zu nutzen.

4 Restriktionen

Um den störungsfreien Betrieb des Tarifkalkulators zu gewährleisten, unterliegen die unter Punkt 2 und 3 beschriebenen Nutzungsrechte nachfolgenden Restriktionen.

Der Nutzer hat sicherzustellen, dass die Abfragen bestimmte Zugriffszahlen innerhalb bestimmter Zeiträume nicht übersteigen. Diese Obergrenzen sind wie folgt definiert:

Gleichzeitige Zugriffe (concurrent requests): insgesamt steht Kapazitä für 30 gleichzeitige Zugriffe für alle Webservice-Nutzer nach einem Fair-Use Prinzip bereit.

Zugriffe pro Stunde: es darf eine Zahl von 2.500 Zugriffen pro Stunde nicht überschritten werden

Die E-Control behält sich ausdrücklich vor bei Überschreitung der festgelegten Werte den Zugriff ohne Ankündigung zu unterbinden. E-Control behält sich weiter vor, Nutzer in einem solchen Fall in der Folge über das weitere Vorgehen zu informieren.

5 Support

Die E-Control stellt für die zur Nutzung bereitgestellten Webservices eine Basisdokumentation, nicht jedoch eine vollständige Entwicklerdokumentation zur Verfügung.

Während der Entwicklung seiner jeweiligen Anwendung erhält der Nutzer über dieselbe Schnittstelle Zugang zur Entwicklungsumgebung der E-Control, sodass während der Entwicklung nicht gegen das Produktivsystem der E-Control entwickelt wird. Nach Fertigstellung und Freigabe durch die E-Control entsprechend Punkt 3 f. erhält der Nutzer die Schnittstellen-Information zur Umstellung auf das Produktivsystem.

Bei den zur Freischaltungen des Nutzers notwendigen Prozessen stellt die E-Control Unterstützung im erforderlichen und angemessenen Umfang durch Mitarbeiter der IT-Abteilung der E-Control bereit.

Darüber hinaus stellt die E-Control keinen technischen Support bereit.

6 Kostenabgeltung

Die Nutzung des Tarifkalkulators im unter Punkt 2 und 3 beschriebenen Rahmen ist unentgeltlich.

Kosten für gegebenenfalls im Rahmen von Zusatzvereinbarungen getroffenen, technischen Ergänzungen oder Dienstleistungen hat grundsätzlich der Nutzer zu tragen.

7 Urheberrecht 

Das Datenbankurheberrecht am Tarifkalkulator liegt ausschließlich bei der E-Control. Ein Kopieren der gesamten Dateninhalte oder auch nur eines erheblichen Teiles ist nur im Rahmen der freien Werknutzung des Urheberrechts gestattet. Eine Weitergabe der Informationen an Dritte in anderer, als in diesen Nutzungsbedingungen bestimmten Form, ist nicht gestattet. Insbesondere ist die Weitergabe der gesammelten Daten zB als Datei oder das Weitervermitteln als Webservice nicht gestattet.

8 Sicherheitsvorkehrungen

E-Control betreibt das System mit üblichen Sicherheitsvorkehrungen. Autorisierungsinformationen für den Zugang zu den Webservices sind geheim zu halten. Bei Verlust oder Verdacht auf unbefugte Nutzung ist die E-Control zu verständigen, um die Autorisierungsinformationen ändern zu können. E-Control ist bemüht, Probleme beim Abruf der Informationen/Services aufgrund von Störungen oder Inkompatibilitäten so gering wie möglich zu halten. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass Daten und Angaben nicht oder fehlerhaft übertragen werden.

Die Inhaber von Websites, die die Informationen der E-Control nutzen, sind sowohl für den Inhalt ihrer Websites, als auch für deren Funktion ausschließlich verantwortlich. E-Control behält sich in begründeten Fällen ein Audit der Websites der Partner vor, an dem diese in angemessenem Umfang mitwirken werden, z.B. durch Weisung an ihrer Service Provider, den Zugang zu den Rechnern auf Systemebene zu gewähren.

9 Vertragsstrafe und Haftung

Schadenersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Rechts.

Unabhängig von einem eventuell bestehenden Schadenersatzanspruch der E-Control verpflichtet sich der Nutzer für jeden Fall des Verstoßes gegen die Verpflichtungen unter den Punkten 1 – 5 eine schadens- und verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in der Höhe von € 10.000,-- (in Worten: zehntausend Euro) an die E-Control zu leisten und die E-Control im Falle von Schadenersatzansprüchen Dritter, die infolge der Vertragserfüllung auftreten, schad- und klaglos zu halten.

Für Schäden aus Unterbrechung der Leistung, Unregelmäßigkeiten oder Schlechterfüllung haftet die E-Control nur bei Vorsatz. Die Haftung ist für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder bloß mittelbare Schäden ausgeschlossen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von den Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen selbst vorzunehmenden Angaben iSd § 65 Abs 2 ElWOG 2010 und § 121 Abs 3 GWG 2011 übernimmt die E-Control keine Haftung. Für Schäden, die sich aus fehlerhaften Inhalten oder Handlungen ergeben, welche im Vertrauen auf die Richtigkeit des Inhaltes gemacht wurden, übernimmt die E-Control keine Haftung. Weiters haftet E-Control nicht für Schäden aufgrund von Handlungen, die ausgehend von der Benutzung, Leistung oder Abfrage dieser Informationen, im Zusammenhang mit dem Zugriff darauf oder mit der Verknüpfung mit anderen Websites (linking) entstehen könnten.

10 Nutzungsdauer

Der Nutzer ist zur Nutzung des Tarifkalkulators entsprechend Punk 2 auf unbestimmte Zeit berechtigt. E-Control kann diese Berechtigung unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten ohne Angabe von Gründen widerrufen.

E-Control kann die Vereinbarung fristlos aufkündigen und die Datenübermittlung einstellen, sofern der Nutzer gegen die Verpflichtungen unter den Punkten 1 – 5 verstößt oder ein Verdacht auf missbräuchliche Verwendung entgegen den Punkten 1 – 5 besteht.

11 Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf dieses Nutzungsverhältnis ist das materielle österreichische Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechtsübereinkommens anzuwenden.

Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungenwird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.

12 Schriftformerfordernis

Diese Nutzungsbedingungen sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Nutzungsvereinbarung nicht. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers ist ausgeschlossen.

Sämtliche Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nichtig, undurchführbar oder ungültig sein oder werden, so hat dies nicht die Nichtigkeit dieser Nutzungsbedingungen zur Folge. Die Parteien des Nutzungsverhältnisses verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der nichtigen, undurchführbaren oder ungültigen Bestimmungen eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen, undurchführbaren oder ungültigen Regelung verfolgten Zweck am wirtschaftlich nächsten kommt.

14 Beilagenverzeichnis

Beilage ./1 – Spezifikation

Beilage ./2 – Logo der E-Control

Die Beilagen bilden einen integralen Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Nutzungsbedingung und ihren Beilagen gilt diese Nutzungsbedingung vor ihren Beilagen.

 

Gültig ab 21.11.2018