Mit dem Inkrafttreten der bundesweit einheitlichen Regelungen zur Stromkennzeichnung per 1. Juli 2004 wurden die heterogenen Landesregelungen vereinheitlicht und somit mehr Transparenz für die Konsumenten geschaffen.
Seit 2005 überprüft die Energie-Control Austria in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde gem § 45 ElWOG die Umsetzung der Stromkennzeichnung der Stromlieferanten.
Der Stromkennzeichnungsbericht legt die Ergebnisse dieser Überprüfung dar und gibt außerdem einen Überblick über rechtliche Grundlagen, das Herkunftsnachweissystem und die internationale Implementierung der Vorschriften zur Stromkennzeichnung.