Gem §21(2) EControlG macht die E-Control Untersuchungen und erstattet Gutachten und Stellungnahmen über die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse im Elektrizitäts- und Erdgasbereich. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ist die E-Control gemäß §34 E-ControlG befugt, in alle Unterlagen von Marktteilnehmern Einsicht zu nehmen und über alle auf ihre Tätigkeit Bezug habende Umstände Auskunft zu verlangen.