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Begutachtung ElWG: unsere Stellungnahme

Die notwendige Anpassung der Marktregeln an stark veränderte Anforderungen betrifft insb. die fortschreitende Integration der erneuerbaren Energien, die Nutzung der Digitalisierung, die Implementierung neuer Geschäftsmodelle, sowie die Partizipationsmöglichkeiten für Verbraucher:innen. Wesentlich bei alldem ist auch eine effiziente und effektive Marktüberwachung durch uns, der Schutz der Konsument:innen, die Berücksichtigung der Verursachungsgerechtigkeit sowie die leistbare und sichere Energieversorgung für den Wirtschaftsstandort.

Aufgrund des großen Umfangs des Gesetzesvorhabens konzentrieren wir uns in unserer Stellungnahme auf einige ganz wesentliche Aspekte:

Hinsichtlich des öffentlich vieldiskutierten (gesetzlichen) sog. „Preisänderungsrechts“ für Lieferanten (§ 21 des Entwurfs) ist aus unserer Sicht die Schaffung von Rechtssicherheit von vorrangiger Bedeutung. Die berechtigten Anliegen der Endkund:innen müssen dabei jedenfalls beachtet werden.

Bedauerlich ist, dass die monatliche Abrechnung nicht als Standard festgelegt wird. Diese wäre wettbewerbsbelebend und gäbe den Endkund:innen unmittelbareres Feedback über ihr Verbrauchsverhalten und ihre Kostenbelastung.

Wir setzen uns nach wie vor für eine effiziente Regelung der Marktkommunikation ein. Mit Blick auf die immer komplexer werdende Kommunikation zwischen den einzelnen Akteuren im Energiesystem wird es verstärkt erforderlich, Synergien zu nutzen und die Umsetzung der Marktkommunikation möglichst zu bündeln. Verantwortlichkeiten sollten klar definiert sein, und Aufgaben zentralisiert wahrgenommen werden.

Insb. die zeitnahe Nutzung von Smart Meter-Messdaten (Viertelstundenenergiewerten) ist nunmehr essenziell, daher sehen wir auch die Übergangsfristen kritisch. Für eine effiziente Netzplanung und moderne und verursachungsgerechte Verrechnung von Netzentgelten müssen dabei va. die monatlichen Viertelstundenleistungshöchstwerte frühzeitig (Mitte 2026) sowie  flächendeckend vorhanden sein und verwendet werden können. Dies ist mit Blick auf eine zeitgemäße Gestaltung der Netzentgeltstruktur von hoher Bedeutung.  

Besonderes Augenmerk wurde in unserer Stellungnahme auch auf eine unserer zentralen Zuständigkeiten – die Entgeltregulierung – gelegt. Für die Festlegung ausgewogener und sachgerechter Netzentgelte ist neben der Berücksichtigung unserer dahingehenden Autonomie die Beachtung der Verursachungsgerechtigkeit ein entscheidender Faktor.

Anregungen hatten wir auch in Bezug auf wichtige neue Entwicklungen, wie das Instrument der Ansteuerbarkeit von (neuen) PV-Anlagen, die sog. Spitzenkappung und die verschiedenen Formen des flexiblen bzw. beschränkten Netzzugangs. Diese Instrumente werden von uns ausdrücklich begrüßt und sie sollten mit Blick auf einen effizienten Einsatz sachgerecht ausgestaltet werden.

Ein wichtiges Anliegen ist uns auch der Verzicht auf überschießende Bürokratie, der sparsamen Umgang mit den begrenzten Ressourcen aller Beteiligten und die Verwaltungsvereinfachung. Wir setzen uns daher ua. dafür ein, unionsrechtlich nicht notwendige Berichts-, Melde- und Anzeigepflichten auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Auch neue Akteure wie aktive Kund:innen, Energiegemeinschaften, Aggregatoren etc. sollten nicht mit unnötigen administrativen Verpflichtungen überfrachtet werden.

Den Begutachtungsentwurf und die veröffentlichten Stellungnahmen finden Sie unter https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/ME/32.

Rückblick Fachveranstaltung „Was bringt das neue ElWG?“

Am 29.7.2025 fand unsere Fachveranstaltung „Was bringt das neue ElWG?“ mit insg. 1.020 Teilnehmer:innen - vor Ort und online - statt. Die Aufzeichnung des Live-Streams und die Präsentationsunterlagen finden Sie unter: https://www.e-control.at/veranstaltungen-aktuell/-/asset_publisher/9WSqAvRfkooo/content/fachveranstaltung-%25E2%2580%259Ewas-bringt-das-neue-elwg-