Sichere Versorgung für E-Xperten (Alt.: Strom und Gas bei der Übersiedlung - so machen es E-Xperten)

Hallo zum letzten Themenblock unserer Energie-Challenge!

In diesem und den nächsten beiden E-Mails soll es um das Thema sichere Stromversorgung – persönlich und ganz allgemein – gehen.

Heute zunächst mal eine „Challange“, der beinahe jeder Haushalt früher oder später gegenübersteht: eine Übersiedlung!
Da stellt sich dann die Frage: wie habe ich sofort beim Einzug sicher Strom und gegebenenfalls Gasversorgung?

Damit bei einem Umzug Ihr neues Heim mit Strom bzw. Gas versorgt werden kann, brauchen Sie zwei Verträge:

• Einen Vertrag mit einem Lieferanten, den Sie frei wählen können.

• Einen Netznutzungsvertrag mit dem zuständigen Netzbetreiber, über dessen Leitungen Sie mit Strom versorgt werden.

Ihr Weg zu Strom und Gas im neuen Heim

  1. Im Tarifkalkulator der E-Control können Sie mit wenigen Klicks den für Sie günstigsten Strom- und Gaslieferanten herausfinden.
  2. Kontaktieren Sie den Lieferanten Ihrer Wahl und lassen Sie sich von diesem ein Vertragsformular zusenden oder laden Sie sich das Formular von der Homepage des Anbieters. Die meisten Lieferanten bieten inzwischen auch die Möglichkeit eines Online-Abschlusses, bei dem kein Formular mehr ausgedruckt und versendet werden muss.
  3. Senden Sie dem Lieferanten das ausgefüllte Vertragsformular zu.
  4. Kontaktieren Sie Ihren Netzbetreiber, teilen diesem Ihren neuen Lieferanten mit und beantragen Sie die Durchführung der Anmeldung. Der Netzbetreiber wird Ihnen dann den Netznutzungsvertrag zukommen lassen.
  5. Nur wenn Sie beide Verträge rechtzeitig abgeschlossen haben, können Sie bereits zum Einzugstermin mit Strom bzw. Gas von den Lieferanten Ihrer Wahl versorgt werden.
  6. Achten Sie auf den richtigen Zählerstand! Entweder der Netzbetreiber liest Ihren Strom- oder Gaszähler beim Einzug in die neue Wohnung ab oder Sie lesen den Zähler einfach selbst ab und geben den Zählerstand dem Netzbetreiber am besten gleich mit der Vorlage des Energieliefervertrages oder später zum Zeitpunkt des Einzuges in die Wohnung bekannt.

Wichtig: beim Auszug Kündigungen nicht vergessen.

Kennen Sie den alten Großmutterspruch? „Einmal übersiedelt ist wie zweimal abgebrannt!“ Nun, in Sachen Strom und Gas sollte das nun nicht mehr so wild sein!

Bis nächstes Mal,

Ihr E-Control Team

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