Hallo zu einem weiteren Thema in Sachen „Aktive Konsumenten“
Auf Messen, an unserer Hotline und in schriftlichen Anfragen wird uns immer wieder eine Frage von Besitzern einer Photovoltaikanlage (PV) gestellt:
"KANN ICH DEN STROMLIEFERANTEN WECHSEL, AUCH WENN ICH PV-ÜBERSCHUSS-EINSPEISER BIN?"
Die Antwort lautet: grundsätzlich ja, aber es gibt ein paar Dinge zu beachten.
1.) Unserer Erfahrung nach bestehen die meisten Stromlieferanten, die Ihnen Ihren Überschussstrom abkaufen darauf, auch Ihr Stromlieferant zu sein. Dies ist ihr gutes Recht in einem freien Markt. Sie werden also mit einiger Sicherheit immer Strombelieferung und Stromabnahme gemeinsam bei einem Partner abschließen. Die Auswahl ist bereits ziemlich groß, so dass das auch keine besondere Einschränkung darstellt. (Gilt nicht, wenn Sie Volleinspeiser mit einem geförderten Einspeisetarif sind)
2.) Manche Versorgungsunternehmen beteiligen sich an den Erstellungskosten einer PV-Anlage. In aller Regel sind damit auch gewisse Bindefristen was die Einspeiseverträge betrifft verbunden. Ansonsten ist es sehr einfach, den optimalen Partner für Überschusseinspeisung UND den Strombezug zu finden. Da kann Ihnen nämlich der Tarifkalkulator alle Informationen liefern:
- Wer kauft PV-Strom von privaten Haushalten?
- Zu welchem Preis?
- Zu welchen Konditionen?
Wie Sie sich das im Tarifkalkulator anschauen können, zeigt Ihnen unser kurzes Video-Tutorial.
Und das ist auch gleich unsere Energie-Challenge für heute: Schauen Sie sich das doch kurz einmal an. Selbst, wenn Sie keine PV-Anlage haben…man kann ja nie wissen.
Bis nächstes Mal, dann geht es um das aktuelle Thema Smart Meter!
Ihr E-Control Team
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