Gemäß § 4a Abs. 2 Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe vergibt "die E-Control an Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten und andere Dienstleister, die Ladeleistungen von Elektrofahrzeugen an diesen erbringen, alphanumerische Identifikationszeichen". Den international üblichen Standards folgend wird hierbei unterschieden zwischen der
Ladestellenbetreiber im Sinne des oben genannten Gesetzes sind Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten. Dabei definiert sich die öffentliche Zugänglichkeit insbesondere dadurch, dass an solchen Ladepunkten auch ohne sogenanntes Dauerschuldverhältnis, also ohne Ladekarte oder Ladevertrag per einmaliger Direktzahlung (Ad-hoc Laden) das Laden möglich sein muss. Als Zahlungsmethoden sind dabei neben Barzahlung oder Debit- oder Kreditkartenzahlung auch Methoden über Registrierung auf einer Website oder eine App zulässig, solange diese in kein fortlaufendes Vertragsverhältnis münden.
Die Kennung für Ladestellenbetreiber ist auch in Österreich die international übliche EVSE-Betreiber-ID (EVSE-Operator-ID).
Die EVSE-Operator-ID besteht aus drei alphanumerischen Zeichen, die innerhalb der EVSE-ID, mit der jeder Ladepunkt (Stecker) eindeutig identifiziert ist, nach der stets zweistelligen Länderkennung die Stellen drei bis fünf (Abstandszeichen * nicht mitgezählt).
Elektromobilitätsanbieter nutzen die „E-Mobility Account Identifier“ (EMAID), um ihre Kunden eindeutig zu identifizieren. Die EMAID bestehen dabei aus einem stets zweistelligen Länderkürzel (AT für Österreich), der EMAID-Provider ID (3 Stellen), einer 9-stelligen alphanummerischen Zeichenfolge (eMA Instance), die jeder Anbieter selbst festlegt und optional aus einer Prüfziffer. Die EMAID-Provider ID wird, wie auch die EVSE-Operator-ID in Österreich von der E-Control vergeben.