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Strom im Fokus
Konsultation des Entwurfs der TOR Verteilernetzanschluss – Version 1.3
Mit den TOR Verteilernetzanschluss werden technische und organisatorische Anforderungen für den Anschluss und den Parallelbetrieb von Netzen und Lasten an Verteilernetze festgelegt. Die neue, derzeit in Konsultation befindliche Version der TOR Verteilernetzanschluss beinhaltet insbesondere Konkretisierungen und neue Regelungen für elektrische Energiespeicher und Elektrolyseanlagen.
Relevante Änderungen bringt diese Version der TOR Verteilernetzanschluss auch für die E-Mobilitätsbranche: Die Veröffentlichung der OVE-Richtlinie R 37 (siehe https://shop.ove.at/de/product/ove-richtlinie-r-37-2024-12-01) durch den Österreichischen Verband für Elektrotechnik im Dezember 2024 stellt einen wichtigen Schritt in Richtung einheitlicher Konformitätsprüfungen von Ladeeinrichtungen dar. Die Zeitpunkte des Inkrafttretens zahlreicher Anforderungen der TOR Verteilernetzanschluss waren an diese Veröffentlichung gekoppelt, stehen nunmehr fest und sind in Version 1.3 angegeben.
Die Konsultation der TOR Verteilernetzanschluss V.1.3 läuft noch bis 5. Mai 2025 (https://www.e-control.at/bereich-recht/aktuelle-begutachtungsentwuerfe). Stellungnahmen sind an die E-Mail-Adresse marktregeln-strom@e-control.at zu richten.
Konsultation des Entwurfs der TOR Netzrückwirkungen – Version 1.0
Die TOR Netzrückwirkungen legen die technischen und organisatorischen Anforderungen hinsichtlich Rückwirkungen von an das Netz angeschlossenen Einspeise- und Verbrauchsanlagen fest. Dieser neue TOR-Teil ersetzt die TOR D2 und besteht nun aus drei Teildokumenten (Nieder-, Mittel- und Hochspannung).
Die Anpassungen in der TOR Netzrückwirkungen betreffen u. a. die Verträglichkeits- und Planungspegel, sowie Richtwerte und wurden durch technologische Entwicklungen notwendig. Außerdem wird auf die derzeit bestehende Unterscheidung zwischen Stromerzeugungs- und Verbrauchsanlagen verzichtet. Durch die Erweiterung der Berechnungsgleichungen ist eine detailliertere Abschätzung und Beurteilung der Netzrückwirkungen möglich.
Die Konsultation der TOR Netzrückwirkungen V.1.0 läuft noch bis 5. Mai 2025 (https://www.e-control.at/bereich-recht/aktuelle-begutachtungsentwuerfe). Stellungnahmen sind an die E-Mail-Adresse marktregeln-strom@e-control.at zu richten.
Konsultation des Diskussionspapiers „Elektrische Energiespeicher und Hybridanlagen“
Der aktuelle gesetzliche Rahmen beinhaltet unzureichende Regelungen für Anlagenkonfigurationen, die derzeit stark an Bedeutung gewinnen:
- elektrische Energiespeicher, die in bestehende Kundenanlagen integriert werden oder einen Netzanschluss mit Stromerzeugungs- und/oder Verbrauchsanlagen teilen und
- Hybridanlagen, also Stromerzeugungsanlagen, die zwei oder mehr Technologien bzw. Brennstoffkategorien einsetzen.
Sowohl Speicher als auch Hybridanlagen sind aus systemischer und regulatorischer Sicht wünschens- und unterstützenswert. Derzeit stellen jedoch für viele Projekte unklare gesetzliche Rahmenbedingungen und fehlende Regelungen für spezielle Anlagenkonfigurationen ein Hemmnis dar.
Im März 2025 haben wir ein Diskussionspapier mit dem Titel „Elektrische Energiespeicher und Hybridanlagen“ zur Konsultation gestellt. Damit wurde beabsichtigt, praktikable Lösungsansätze mit Marktakteuren und Netzbetreibern abzustimmen. Darüber hinaus zielte die Veröffentlichung des Diskussionspapiers darauf ab, den Bedarf an Klarstellungen und Änderungen im derzeitigen Rechtsrahmen in Hinblick auf das angekündigte Elektrizitätswirtschaftsgesetzes aufzuzeigen und dem Gesetzgeber Vorschläge für zweckmäßige Regelungen darzulegen.
Die Frist für Stellungnahmen endete am 7. April 2025. Die überaus zahlreichen Vorschläge, die in den Stellungnahmen unterschiedlichster Akteure, darunter Netzbetreiber, Lieferanten, Interessensvertretungen, Projektentwickler, Industriebetriebe, Ingenieurbüros u.v.m. enthaltenen waren, werden derzeit von uns gründlich geprüft.
Wenn Sie in Zukunft über Konsultationen informiert werden wollen, melden Sie sich bitte unter https://meine.e-control.org/verteilerlisten/ für unsere Aussendungen an.
ACER-Vorschlag des „Network Code Demand Response“ an die Europäische Kommission übermittelt
Im März 2025 hat die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) ihren in Kooperation mit den nationalen Regulierungsbehörden erarbeiteten Vorschlag des „Network Code Demand Response“ an die Europäische Kommission übermittelt. Der zugrundeliegende Entwurf des Network Codes wurde von den Verbänden der europäischen Stromnetzbetreiber ENTSO-E und DSO Entity entwickelt und von ACER wesentlich überarbeitet.
Die EU-Netzkodizes („Network Codes“) sind rechtsverbindliche Durchführungsverordnungen, die den Netzanschluss, den Netzbetrieb und die Strommärkte in der Europäischen Union regeln. Zu den Kernzielen der EU-Netzkodizes gehören die europäische Marktintegration, die Nichtdiskriminierung, der wirksame Wettbewerb und das effiziente Funktionieren der Märkte. Mit dem Network Code Demand Response verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, einen EU-weit harmonisierten Rahmen für die Integration von Laststeuerung und anderen (insbesondere auch dezentralen) Flexibilitäten in alle Elektrizitätsmärkte zu schaffen.
Die Kommission wird den Vorschlag von ACER in den kommenden Monaten prüfen und das Komitologieverfahren einleiten. Sobald dieses abgeschlossen und der Netzkodex angenommen ist, sind die Regelungen des Network Code Demand Response in der gesamten EU rechtlich bindend.