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Von 11. April bis 16. Mai 2025 haben potenzielle künftige H2-Marktteilnehmende die Möglichkeit, zu dem Diskussionspapier „Erste Eckpunkte eines Wasserstoff-Ziel-Marktmodelles“ Stellung zu nehmen.
Das Papier verfolgt die Ziele des EU-Dekarbonisierungs- und Wasserstoffpakets (Verordnung (EU) 2024/1789 sowie Richtlinie (EU) 2024/1788), welches bis August 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss und der österreichischen Wasserstoffstrategie (2022). Es ist davon auszugehen, dass wir als künftige zuständige Regulierungsbehörde für Wasserstoff bereits Ende 2025 mit Verordnungskompetenzen ausgestattet werden wird, um die rechtlichen Vorgaben zu einem Wasserstoff-Ziel-Marktmodell in Form einer Wasserstoff-Marktmodell-Verordnung zu konkretisieren. Die vorliegende Diskussionsgrundlage soll dazu beitragen, frühzeitig ein gemeinsames Verständnis für die erforderlichen Regelungsinhalte für einen Wasserstoff-Markthochlauf im Zeitablauf zu entwickeln.
Am 06. Mai wird es einen hybriden Workshop mit potenziellen künftigen H2-Marktteilnehmern bei uns geben, weitere Details finden Sie auf unserer Homepage: https://www.e-control.at/publikationen/publikationen-gas/berichte
Die Ergebnisse dieser Konsultation sollen in die folgenden Arbeiten zu einer Wasserstoff-Marktmodell-Verordnung einfließen.
Von 9. April bis 2. Mai 2025 haben Marktteilnehmer die Möglichkeit, zur Novelle 2025 der Gas-Marktmodell-Verordnung Stellung zu nehmen. Mit dieser Novelle soll einerseits ein Kapazitätstausch („Reshuffling“) eingeführt werden, der den Netzbenutzern die Flexibilität bieten soll, um auf die grundlegend veränderten Gasflüsse reagieren zu können. Andererseits sollen Regelungen zu Bilanzgruppen zur Abwicklung von Solidaritätslieferungen ergänzt werden, um die unionsrechtlichen Vorschriften zur Versorgungssicherheit besser umzusetzen. Darüber hinaus sollen einige Regelungen zu Informationsflüssen zwischen den Marktteilnehmern und zur Transparenz angepasst werden, um die Kommunikation zwischen Marktteilnehmern zu verbessern und somit zur Senkung von Transaktionskosten beizutragen. Durch die physische Leitungsverbindung (Hochfilzenleitung) zwischen dem Marktgebiet Ost und dem Marktgebiet Tirol, die im Jahr 2026 in Betrieb gehen wird, wird die bestehende und sehr gut funktionierende Integration der Marktgebiete Tirol und Vorarlberg mit dem angrenzenden vorgelagerten Marktgebiet Trading Hub Europe in Deutschland (sog. „COSIMA“-Modell) beibehalten. Es erfolgen einige Anpassungen, um dies sicherzustellen.