Zurück Energie Task Force: Fairnesskatalog für Strom- und Gaslieferanten

Energie Task Force: Fairnesskatalog für Strom- und Gaslieferanten

Im Juni 2025 wurde der Abschlussbericht der Taskforce Energie von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und uns veröffentlicht. Dabei wurde unter anderem die Erarbeitung eines Fairnesskatalogs mit wettbewerblichen Leitplanken für Strom- und Gaslieferanten auf dem österreichischen Endkundenmarkt angekündigt. Der Fairnesskatalog soll einen Beitrag für faire Marktbedingungen und Preise leisten. Er soll die Compliance Anstrengungen in diesen Märkten unterstützen. Bis 20. Jänner können Unternehmen und Dritte zum Entwurf Stellung zu beziehen.

Faire und verlässliche Rahmenbedingungen als Ziel

Im Fairnesskatalog sind Wohlverhaltensregeln für die Strom- und Gaslieferanten aufgestellt, die ergänzend zu den geltenden gesetzlichen Mindeststandards zu sehen sind. Ziel ist es, allen Marktteilnehmern, insbesondere den Endkund:innen, faire und verlässliche Rahmenbedingungen zu gewährleisten und wettbewerbsfreundliches Verhalten der Unternehmen zu fördern. Dabei liegt Fokus auf Diskriminierungen. Dazu gehören beispielsweise unklare Verträge oder eine ungerechte Behandlung verschiedener Kundengruppen. Zudem enthält er Hinweise für Lieferanten zu den Themen Transparenz und Verbraucherschutz, wie etwa, dass die Unternehmen Monatsrechnungen anbieten oder sich auf Krisensituationen vorbereiten.

Die Taskforce Energie 

Die Taskforce Energie, die wir gemeinsam mit der Bundeswettbewerbsbehörde betreiben, wurde 2023 als Reaktion auf die Marktverwerfungen des Jahres 2022 gebildet und analysierte den österreichischen Strom- und Gasmarkt in mehreren Bereichen. Die umfassenden Analysen der Taskforce haben gezeigt, dass es zu einem Einbruch des Wettbewerbs gekommen ist, der sich nur langsam wieder erholt. Mangelnde Transparenz, Kreuzbeteiligungen und regionale Fragmentierung wurden strukturell als wettbewerbshemmend identifiziert.

Der Fairnesskatalog ist rechtlich unverbindlich und bindet weder österreichischen Gerichte und Behörden noch die europäischen Institutionen. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt und sind in jedem Fall einzuhalten.

Die Konsultation

Die Konsultation zum Fairnesskatalog startete mit 9. Dezember 2025 und läuft sechs Wochen, endet also am 20. Jänner 2026. Die Strom- und Gaslieferanten sowie alle weiteren Stakeholder sind eingeladen, ihre Rückmeldungen bis zu diesem Zeitpunkt per Mail an konsultation@bwb.gv.at einzureichen. Die Veröffentlichung der finalen Version des Fairnesskatalogs ist für den Februar 2026 geplant.