Zurück Es ist soweit: das ElWG ist auf dem Weg!
Das ElWG stellt eine wichtige Basis dar, um das Energiesystem langfristig und nachhaltig umzubauen. Gleichzeitig wird die Strom-Binnenmarktrichtlinie aus 2019 damit endlich in Österreich umgesetzt. Wir werden das finale Gesetz nun im Detail analysieren, erste Vorarbeiten zur weiteren Umsetzung haben bereits gestartet.
Seit vielen Jahren drängen wir darauf, dass Netzentgelte für Haushaltskund:innen verursachungsgerechter verrechnet werden können. Das war bisher nicht möglich, da es für Haushalte bisher keine Basis für sogenannte Leistungspreise gegeben hat. Das ändert sich mit dem ElWG und kann nun umgesetzt werden. Davon werden vor allem jene Haushalte profitieren, die Strom auch weiterhin konstant beziehen und keine Leistungsspitzen verursachen.
Die erste Durchsicht des Gesetzes hat gezeigt, dass viele positive und längst notwendige Punkte enthalten sind. Dazu zählen beispielsweise die Regelungen zur transparenten und koordinierten Netzausbauplanung der Verteilernetze, die sogenannte „Spitzenkappung“ in Zeiten überschüssiger Stromerzeugung oder das Zurverfügungstellen von Smart Meter Daten, auch wenn dies erst stufenweise und nicht flächendeckend erfolgen soll. Vollständige Daten sind unerlässlich dafür, um eine verursachungsgerechte Abrechnung der Netzkosten zu garantieren und ermöglichen zudem die vermehrte aktive Teilhabe der Konsument:innen am Strommarkt. Auch die Transparenz beim Stromverbrauch wird dadurch erhöht. Zudem werden Grundlagen geschaffen, damit Flexibilität, etwa in Form von Speichern oder Anpassung des Verbrauchs, in das Netz gebracht werden und dieses damit entlastet wird.
Mehr Transparenz soll auch den Wettbewerb am Strommarkt fördern. So wird künftig auf jeder Stromrechnung ein Hinweis auf unseren Tarifkalkulator zu finden sein. Den Lieferanten zu wechseln ist nach wie vor das beste Mittel dafür, um hohen Stromkosten entgegenzuwirken. Und um immer einen guten Überblick über die eigenen Stromkosten zu bewahren, können Konsument:innen bei ihrem Stromlieferanten auch eine Monatsrechnung anfordern.
Mit dem neuen ElWG steht einer weiteren Transformation des Energiesystems nichts mehr im Wege und wir freuen uns sehr, die für uns als unabhängige Regulierungsbehörde enthaltenen Maßnahmen im Sinne der heimischen Konsument:innen umzusetzen.