Gemäß § 52 Abs 1 Ökostromgesetz hatte die E-Control der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie dem Nationalrat jährlich einen Bericht vorzulegen, in dem analysiert wird, inwieweit die Ziele des Gesetzes erreicht wurden.
Zu den Zielen des Gesetzes gehört unter anderem:
Der Ökostrombericht 2021 kann kostenlos als gedrucktes Exemplar übermittelt werden. Bestellungen bitte an andrea.hilfrich@e-control.at
Gemäß § 52 Abs 1 Ökostromgesetz