Jährlicher Bericht über die Ökostromentwicklung (bis inkl. 2020)
Gemäß § 52 Abs 1 Ökostromgesetz hatte die E-Control der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie dem Nationalrat jährlich einen Bericht vorzulegen, in dem analysiert wird, inwieweit die Ziele des Gesetzes erreicht wurden.
Zu den Zielen des Gesetzes gehört unter anderem:
- Anhebung des Stromerzeugungsanteils aus erneuerbaren Energieträgern
- effizienter Einsatz der Fördermittel
- Unterstützung einer Entwicklung der Ökostromerzeugung hin zur Marktreife
Der Ökostrombericht 2021 kann kostenlos als gedrucktes Exemplar übermittelt werden. Bestellungen bitte an andrea.hilfrich@e-control.at
Die Ökostromberichte der Jahre 2003 – 2020 stellen wir Ihnen hier als Download zur Verfügung: