Alle Biogasanlagenbetreiber in Österreich, die in das öffentliche Netz einspeisen, sind dazu verpflichtet, ihre Daten zur Registrierung an die E-Control zu übermitteln. Festgelegt ist dies im §81 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) bzw im §129b ff Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011).
Die Registrierung in der Herkunftsnachweisdatenbank ist die Basis dafür, um Herkunftsnachweise ausstellen zu können. Gaslieferanten wiederum können ohne Herkunftsnachweise keine Gaskennzeichnung durchführen. Nachweise oder Zertifikate aus anderen Quellen sind für die Kennzeichnung nicht zulässig. Wie im EAG bzw GWG definiert, können Herkunftsnachweise im Inland ausschließlich von der E-Control ausgestellt werden. Eine Anerkennung von Herkunftsnachweisen aus dem Ausland ist nur dann möglich, wenn es in den Ländern, in denen die Ausstellung der Herkunftsnachweise erfolgt, eine entsprechende gesetzliche Regelung gibt und die Ausstellung auf Basis der Erneuerbaren Richtlinie erfolgt. Jene Stellen – sogenannte Registries - , die eine Ausstellung von Herkunftsnachweisen durchführen, müssen ebenfalls gesetzlich verankert sein.
Derzeit wird – unter Federführung der E-Control – auf europäischer Ebene an einheitlichen Standards und betrugssicheren Prozessen (analog zu Strom) gearbeitet. Die E-Control steht allen Biogasanlagenbetreibern für Fragen gerne zur Verfügung.