E-Control: Energiewende durch EU-Infrastrukturpaket ein Stück realistischer

Regulierungsbehörde begrüßt Vorschlag der EU-Kommission als wesentlichen Beitrag zur Binnenmarktintegration - Weitere Schritte müssen folgen

„Mit ihrem heutigen Legislativvorschlag zum Infrastrukturpaket hat die EU-Kommission die Lücke zwischen der politisch gewünschten Energiewende und der gesellschaftlichen Realität – insbesondere im Bereich der Übertragungsinfrastrukturen ein kleines Stück geschlossen. Das Infrastrukturpaket ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Entwicklung des Energiebinnenmarktes, zur Stärkung der Versorgungssicherheit und zur nachhaltigen Integration der Erneuerbaren Energieträger.“, so die beiden Vorstände der E-Control, Mag. (FH) Martin Graf und DI Walter Boltz in einer ersten Stellungnahme.

Das Infrastrukturpaket der Kommission gibt den Rahmen vor, in dem sich die österreichischen EVUs künftig bewegen. Die Investitionspläne im Bereich Übertragung und Versorgung sind bekannt, ebenfalls, dass die Energiebranche zu den krisenresistentesten Branchen zählt. Jetzt muss es darum gehen, die Investitionspläne auch umzusetzen, um einerseits Konjunkturimpulse zu liefern, andererseits aber natürlich auch einen ökologischen Mehrwert zu liefern. „Denn eines ist klar. Ohne leistungsfähige Infrastruktur werden weder die nationalen noch die europäischen Klimaschutzziele erreicht werden können. Deshalb betrachten wir insbesondere die geplante Beschleunigung der Genehmigungsverfahren – natürlich unter Wahrung der Bürgerrechte – als sehr positiv.“, wird seitens der E-Control betont.

Wenn die Bürokratie in Europa - unter Einbindung bzw. Berücksichtigung der Anrainer und des öffentlichen Interesses - nicht deutlich gestrafft wird, steht die Energiewende insgesamt an der Kippe. „Hier werden künftig auch die Nationalstaaten gefordert sein, Hürden zu beseitigen. Im Bereich der Raumordnungspolitik oder bei der Verlagerung von Kompetenzen für Genehmigungsverfahren auf die Bundesebene sehen wir in Österreich großes Potenzial.“, heben die Vorstände der Regulierungsbehörde abschließend hervor.