Schwerpunkte für Vollendung des EU-Energiebinnenmarktes
Zur Vollendung des EU-Energiebinnenmarktes bis 2014 hat sich die Kommission einige Schwerpunkte vorgenommen: die Umsetzung der Binnenmarktvorschriften und Durchsetzung des Wettbewerbsrechts; die Stärkung der Position der Verbraucher sowie Kapazitätsmechanismen und Erneuerbare-Förderungen.
1) Umsetzung der Binnenmarktvorschriften und Durchsetzung des Wettbewerbsrechts. Sogar 20 Monate nach Ablauf der Umsetzungsfrist (März 2011) haben einige Mitgliedstaaten das dritte Energiebinnenmarktpaket noch nicht vollständig umgesetzt.
2) Stärkung der Position der Verbraucher. Die Kommission wird dafür sorgen, dass sich die in den EU-Rechtsvorschriften verankerten Verbraucherrechte im nationalen Recht niederschlagen und von allen Marktakteuren korrekt befolgt werden. Derzeit sind die Energiepreise für Endkunden nur in neun Mitgliedstaaten (Deutschland, Finnland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweden, Slowenien, Tschechische Republik und Vereinigtes Königreich) nicht reguliert.
3) Kapazitätsmechanismen. Verfrüht eingeführte nationale Kapazitätsmechanismen würden zur Zersplitterung des Binnenmarktes führen. Bevor die Mitgliedstaaten auf nationaler Basis in den Markt eingreifen, sollten EU-Lösungen in Betracht gezogen werden. Zu derartigen EU-Lösungen wird eine Public Consultation zu den Kapazitätsmechanismen bis 7. Februar abgehalten.
4) Erneuerbare-Förderungen: Noch etwas bedeckt hält sich die Kommission zu ihrem Vorschlag im 2./3. Quartal 2013 für Leitlinien für Förderregelungen für erneuerbare Energien, die die Effizienz des Binnenmarktes verbessern sollen