Smart Meter – größte Effizienzpotenziale durch kurzen Einführungszeitraum

Die Einführung von Smart Metering sorgt weiterhin für Diskussionen. Die von der Arbeiterkammer geäußerten Bedenken einer übereilten Lösung für Österreich teilt die E-Control allerdings nicht. Allein die Tatsache, dass es in Europa bereits über 40 Mio. Smart Meter gibt, zeigt, dass man nicht davon sprechen kann, dass die in Österreich geplante Einführung übereilt wäre.

  • Presseaussendung, am 7.2.2012

    Smart Meter – größte Effizienzpotenziale durch kurzen Einführungszeitraum

    Die Einführung von Smart Metering sorgt weiterhin für Diskussionen. Die von der Arbeiterkammer geäußerten Bedenken einer übereilten Lösung für Österreich teilt die E-Control allerdings nicht. Allein die Tatsache, dass es in Europa bereits über 40 Mio. Smart Meter gibt, zeigt, dass man nicht davon sprechen kann, dass die in Österreich geplante Einführung übereilt wäre.

Die vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend in Begutachtung geschickte Verordnung, die die stufenweise Einführung von Smart Metern bis Ende 2018 mit einer hohen Flächenabdeckungsquote von 95% aller österreichischen Kunden vorsieht, wird von der E-Control daher begrüßt. „Eine Abdeckung von 95% ist einer 80%igen vorzuziehen, da die Netzbetreiber ansonsten duale Systeme für die Ablesung etablieren müssten, was sich negativ auf die Kosten auswirken würde.“, sind die Vorstände der Energie-Control Austria, Walter Boltz und Martin Graf, überzeugt. Und weiter: „Nur wenn möglichst viele Kunden mit Smart Metern ausgestattet werden, kann der größtmögliche Nutzen – nicht zuletzt für die Energieeffizienz – erreicht werden. Auch für die problemlose Integration von dezentral erzeugtem Ökostrom sind Smart Meter eine wichtige Voraussetzung. Die E-Control geht zudem davon aus, dass in Summe gesehen keine Mehrkosten für die Haushalte zu erwarten sind. Eine von der der E-Control in Auftrag gegebene Studie belegt, dass der Nutzen die Kosten beim Kunden vielmehr übertrifft.“

Auch die von der Arbeiterkammer angeführte Kritik hinsichtlich fehlender EU-Standards bzw. dass es keine Wahlmöglichkeit zwischen den Zähleranbietern gibt, kann die E-Control entkräften. „Die Verordnung der E-Control zu den Mindestanforderungen für Smart Meter-Geräte im Strombereich fordert die Einhaltung des anerkannten Stands der Technik. Die Europäische Kommission hat dazu eine Festlegung von europäischen Vorgaben für den Einsatz von Smart Meter verlangt, die Ende 2012 zu erwarten sind. Im Rahmen des zukünftigen Roll-outs gelten diese Vorgaben daher auch als Stand der Technik.“, erläutert Boltz.

Und Graf führt weiter aus: „Die Auswahl des Zählerherstellers ist eine unternehmerische Entscheidung des jeweiligen Netzbetreibers. Diesbezüglich werden von Seiten der Regulierungsbehörde keinerlei einschränkende Vorgaben gemacht. Die in der Intelligente Messgeräte-AnforderungsVO 2011 enthaltenen Mindestanforderungen entsprechen weitgehend den Empfehlungen der europäischen Kommission, sind grundsätzlicher Natur und lassen daher den Netzbetreibern völlige Autonomie bei der Wahl des Herstellers.“

Das Thema Datenschutz war und ist ein Anliegen der E-Control und daher würde bereits in der Intelligente Messgeräte-AnforderungsVO 2011 angeführt.
„Die Erhebung von Messdaten durch einen Smart Meter unterliegt wie jede andere Datenanwendung den Rechtsvorschriften des Datenschutzgesetzes und die Einhaltung ist durch den Netzbetreiber zu gewährleisten.“, so Boltz und Graf.

Damit sich die positiven Aspekte der Smart Metering Einführung realisieren lassen, sind jedoch einige Voraussetzungen notwendig wie eine abgestimmte und koordinierte Einführung innerhalb der Branche, eine kurze Übergangsphase zwischen Smart Meter und herkömmlichen Zählern, sowie eine kundengerechte und verwertbare Darstellung des Energieverbrauchs. Welches Datenformat zum Austausch der Verbrauchsdaten zwischen Netzbetreiber und Lieferant in Zukunft zur Anwendung kommt, und wie Kundeninformationen, die mit Smart Meter erhoben werden können, aufbereitet sein müssen, wird Gegenstand der nächsten Verordnung der E-Control sein, die im ersten Quartal 2012 in Begutachtung gehen wird.