Systemnutzungstarifverordnungen vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben – Entscheidungen der ordentlichen Gerichte noch offen

Inanspruchnahme des Netzes sollte von allen gezahlt werden

Der Verfassungsgerichtshof hat nun nach zahlreichen Beschwerden von Stromerzeugern die Netztarifverordnungen der Jahre 2009, 2010 und 2011 aufgehoben. Der Entscheidung lagen zahlreiche Gerichtsverfahren zugrunde, in denen Stromerzeuger durchsetzen wollten, für die Inanspruchnahme des Stromnetzes keine Netzentgelte zu bezahlen. Aus Anlass dieser Verfahren prüfte der Verfassungsgerichtshof die gesetzlichen Grundlagen der Netztarifverordnungen und kam zum Ergebnis, dass das damals in Kraft stehende Gesetz (ElWOG 2000) mangelhaft determiniert war und klarer formuliert hätte sein müssen. Der Gerichtshof hob aus diesem Grund die gesetzliche Grundlage auf. Nun folgte – konsequenterweise – die Aufhebung der darauf basierenden Systemnutzungstarifverordnungen.

Nun sind wieder die ordentlichen Gerichte am Zug. Sie haben zu entscheiden, ob die Kraftwerksbetreiber das Netz nun tatsächlich unentgeltlich nutzen können, oder aber ob nicht doch ein angemessenes Entgelt zu bezahlen ist. „Denn eines ist sicher: Die jährlich rund 1,5 Mrd. Euro, die für die Instandhaltung und den Betrieb des österreichischen Stromnetzes aufgebracht werden müssen, sind von den Netzkunden zu bezahlen. Dass eine Kundengruppe diese Leistung gänzlich gratis in Anspruch nimmt, geht zu Lasten aller anderen Kunden “, so der Vorstand der Energie-Control Austria, Mag. (FH) Martin Graf.


„Der Gesetzgeber hat im nunmehr in Kraft stehenden ElWOG 2010 eine klarere Aufteilung der Kostentragung für die Stromnetze zwischen den einzelnen Kundengruppen, etwa Stromerzeuger und Stromkonsumenten, vorgenommen.
Mit dem ElWOG 2010 wurden die Bedenken des Verfassungsgerichtshofes also bereits ausgeräumt.“, betont Martin Graf.

Alle sollen für die Inanspruchnahme des Netzes zahlen

Im Jahr 2009 wurde eingeführt, dass Stromerzeuger einen etwas höheren Beitrag für das jährlich rund 1,5 Milliarden Euro teure Stromnetz leisten sollten. Mit der Einführung des Netzverlustentgelts auch für Einspeiser sollte sichergestellt werden, dass jeder Netznutzer, also nicht nur Strombezieher wie etwa Haushalte, für diese Nutzung in die Pflicht genommen werden kann. Kleine Stromanlagen bis 5 MW wurden weiterhin von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Anlass der Entscheidung waren Beschwerden von Stromerzeugern, die sich gegen einen seit dem Jahr 2009 (höheren) Beitrag an den Kosten für die Stromnetze ausgesprochen haben.

Künftige Auswirkungen auf Netztarife noch nicht klar

Welche Konsequenzen diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes hat, ist derzeit noch nicht absehbar. „Wir appellieren auf jeden Fall dafür, dass nicht anstelle der Stromerzeuger alle übrigen Kunden über die Maßen belastet werden.“ so Martin Graf abschließend.