Verfassungsgerichtshof stellt fest, dass Teile des ElWOG 2000 zu ungenau formuliert sind und daher aufgehoben werden. Diese Bedenken wurden im ElWOG 2010 allerdings bereits berücksichtigt, daher ist das momentan gültige Gesetz nicht betroffen. Konsequenzen für die künftigen Netztarife noch offen.