E-Control begrüßt Vorschlag für rasche Einführung von Smart Metering

Einführungsverordnung des Wirtschaft- und Energieministers sieht Smart Meter für 95% aller Kunden vor

Die heute vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend in Begutachtung geschickte Verordnung, mit der die Einführung intelligenter Messgeräte festgelegt wird, wird von der E-Control begrüßt. Die sogenannte „Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung“ sieht demnach eine rasche, stufenweise Einführung bis Ende 2018 mit einer hohen Flächenabdeckungsquote von 95% aller österreichischen Kunden vor. „Das wird von der E-Control sehr positiv aufgenommen. Nur wenn möglichst viele Kunden mit Smart Metern ausgestattet werden, kann der größtmögliche Nutzen – nicht zuletzt für die Energieeffizienz – erreicht werden.“, sind die Vorstände der Energie-Control Austria, Walter Boltz und Martin Graf, überzeugt. Auch die in der Verordnung vorgesehene Übergangsregelung, die besagt, dass bereits bestehende und bestellte Smart Meter beim Netzbetreiber weiterhin eingesetzt werden können, wird positiv bewertet.

Neue Aufgaben für die E-Control

In der in Begutachtung geschickten Verordnung werden auch neue Aufgaben für die E-Control definiert. So soll diese die Einführung der Smart Meter beim Netzbetreiber überwachen können und muss jährlich einen entsprechenden Bericht über den Einführungsstand der intelligenten Messgeräte bei Österreichs Konsumenten veröffentlichen. Die Netzbetreiber wiederum sind verpflichtet, neben dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend auch der E-Control jährlich über den Einführungsstand von Smart Meter bei ihren Kunden zu berichten. „Das begrüßen wir sehr. Denn so hat der Kunde volle Transparenz bei der Einführung der neuen Messgeräte.“, so die beiden Vorstände Graf und Boltz abschließend.

Im Rahmen der Einführung der Smart Meter in Österreich wird es noch eine weitere Verordnung der E-Control geben. Darin soll unter anderem festgelegt werden, welches Datenformat zum Austausch der Verbrauchsdaten zwischen Netzbetreiber und Lieferant in Zukunft zur Anwendung kommt, und wie Kundeninformationen, die mit Smart Meter erhoben werden können, aufbereitet sein müssen, um zur Steigerung der Energieeffizienz in Österreich beitragen zu können. Die Verordnung soll im ersten Quartal 2012 in Begutachtung geschickt werden.