Voraussetzungen für energiebewusste Verbraucher geschaffen

Die sogenannte DAVID-VO regelt Verbrauchsinformationen, die zukünftig mit intelligenten Zählern den Kunden zur Verfügung stehen müssen – Smart Meter leisten Beitrag für Umweltschutz und helfen beim Geld sparen

Mit der heute vom Vorstand der E-Control beschlossenen so genannten DAVID-Verordnung (Datenformat- und VerbrauchsinformationsdarstellungsVO) ist die letzte noch fehlende rechtliche Grundlage für die Einführung von Smart Meter fertig gestellt. Mit der neuen Verordnung soll sichergestellt werden, dass Konsumenten schnell und sicher Daten über ihren Stromverbrauch und ihre Kosten erhalten. In der Verordnung wird geregelt, wie die Verbrauchsinformation, die die Kunden künftig bekommen werden, auszusehen hat. Dabei sind sowohl die Netzbetreiber als auch die Stromlieferanten in der Pflicht, die Stromkunden transparent und umfassend über den Stromverbrauch zu informieren. „Das Ziel ist klar: Konsumenten sollen bestmöglich informiert sein. Neben Verbrauchsdarstellungen und Vergleichsmöglichkeiten müssen den Konsumenten auch Einspartipps mitgeliefert werden.“, erläutert der Vorstand der Energie-Control Austria, Martin Graf, einige Inhalte der Verordnung. Und führt weiter aus: „Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass so genannte Feedbacksysteme den Kunden beim Energiesparen nachhaltig helfen. Von einer Reduktion des Stromverbrauchs von 3 bis 4 Prozent ist dabei schon mindestens auszugehen“.

Bis 2019 sollen 95 Prozent der österreichischen Haushalte mit der neuen Zählergeneration ausgestattet sein. Bereits jetzt sind rund 200.000 Smart Meter bei Haushalten in Österreich im Einsatz, in ganz Europa sind bereits mehr als 50 Millionen Smart Meter installiert. „Praktische Erfahrungen belegen eindeutig, dass Smart Meter und die damit verbundenen Informations- und Serviceleistungen dazu führen können, dass der Energieverbrauch reduziert wird. Die neuen Zähler können so zukünftig einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der heimischen Energieeffizienzziele leisten.“, so Martin Graf.