Regulierungsbehörde ist gerüstet für Überprüfung der erweiterten Stromkennzeichnung
Die gestern im Wirtschaftsausschuss beschlossene Novelle zur vollständigen Stromkennzeichnung wird von der E-Control begrüßt. „Wir hoffen, dass die Novelle auch im Plenum die erforderliche Mehrheit erhält“, sagt Martin Graf, Vorstand der Energieregulierungsbehörde, die die Stromnachweisdatenbank betreibt und die österreichweit einzige Stelle für die Anerkennung von Herkunftsnachweisen für Strom und alle anderen Energieträgern ist. „Mit der Novelle bekommt Strom durchgehend ein Mascherl.“ Zwar ändere sich am physikalischen Fluss nichts, doch sei nun jede vom Endkunden verbrauchte Kilowattstunde mit einem Herkunftsnachweis zu belegen. Auf die anstehenden Aufgaben sei der Regulator bestens vorbereitet: „Wir stehen Gewehr bei Fuß, um nach Inkrafttreten der Novelle die vollständige Stromkennzeichnung sicherzustellen“, kündigt Vorstand Martin Graf an. Den Stromkennzeichnungsbericht für 2012 wird die E-Control Anfang September präsentieren.
Ebenfalls beschlossen wurden gestern im Wirtschaftsausschuss die nationalen Bestimmungen zur EU-Verordnung REMIT über die „Integrität und Transparenz des Energiemarkts“, die seit Dezember 2011 in Kraft ist. Mit dieser Verordnung sind erstmals EU-weit Insiderhandel und Marktmanipulation im gesamten Großhandel für Strom und Gas verboten. „Was bislang fehlte waren Sanktionen bei Verstößen gegen die Verordnung und Bestimmungen zur Datenerhebung“, erläutert Vorstand Walter Boltz. Im Wirtschaftsausschuss wurde beschlossen, dass bei Marktmissbrauch in Österreich zukünftig empfindliche Geldstrafen drohen. Je nach Umfang des Vergehens werden Geldstrafen bis zu 150.000 Euro oder in bestimmten Fällen des Insiderhandels sogar Freiheitsstrafen fällig werden. Ebenfalls festgelegt wurde, in welcher Weise in Österreich spezifische Strom- und Gashandelsdaten erhoben werden können.