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Erneuerbare-Förderkosten - und wer sich davon befreien lassen kann

Die Erneuerbaren-Förderkosten setzen sich aus zwei Hauptbestandteilen zusammen:

  • Erneuerbaren-Förderbeitrag
  • Erneuerbaren-Förderpauschale

Diese Kosten werden für jeden Zähler berechnet und erscheinen auf Ihrer Rechnung unter dem Punkt „Netzkosten“. In den Jahren 2022 und 2023 wurde sowohl der Erneuerbare-Förderbeitrag als auch die Erneuerbare-Förderpauschale ausgesetzt und für das Jahr 2024 aus Budgetmitteln finanziert. Ab dem Jahr 2025 werden diese Kosten wieder eingehoben.

Befreiung von Erneuerbaren-Förderkosten

Für einkommensschwache Haushalte können diese Kosten eine finanzielle Belastung darstellen. Es gibt aber auch gute Nachrichten: Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, sich von diesen Förderkosten befreien zu lassen.

Wer hat Anspruch auf Befreiung von den Erneuerbaren-Förderkosten?

Die Befreiung ist für Menschen möglich, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Bezug von Pflegegeld, Ausgleichszulage, Mindestsicherung, Studien- bzw. Schulbeihilfe, etc.
  • Das Netto-Haushalts-Einkommen liegt unter einer festgelegten Grenze.

Mit dem Befreiungsrechner können Sie überprüfen, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.

Wie funktioniert die Befreiung?

Die Befreiung von den Erneuerbaren-Förderkosten erfolgt über die ORF-Beitragsservice GmbH (OBS), besser bekannt unter dem früheren Namen „Gebühren Info Service“ (GIS). Die Kriterien für die Befreiung sind dieselben wie für den ORF-Beitrag. Berechtigte können daher beide Befreiungen gleichzeitig beantragen. Wer jedoch bereits eine Befreiung von der ORF-Gebühr hat, kann sich mit folgendem Formular auch von den Erneuerbaren- Förderkosten befreien lassen. Wichtig ist, dass eine Kopie der letzten Stromjahresrechnung beigelegt wird. Weitere Infos zur Antragsstellung und Versandmöglichkeiten finden Sie hier. Nach Bewilligung der Befreiung wird diese direkt auf der Stromrechnung berücksichtigt.

Was passiert, wenn man nicht alle Voraussetzungen erfüllt?

Wer nicht alle Voraussetzungen erfüllt aber dennoch ein sehr geringes Einkommen aufweist, kann eine Deckelung der Erneuerbaren-Förderkosten beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der ORF-Beitrags Service GmbH unter der Telefonnummer 0810 00 10 80 oder direkt auf orf.beitrag.at.

Teilen hilft!

Für eine Entlastung des Haushaltsbudgets von Freunden und Familie, lohnt es sich diese Informationen weiterzugeben.

Hier kommen Sie zum Erklärfilm mit Untertiteln.