E-Mobilität

Symbolbild E-Mobilität

 

E-Mobilität mit Strom aus erneuerbaren Energien ist eine vielversprechende Alternative, die Abhängigkeit des Verkehrs von fossilen Brennstoffen und damit den CO2-Ausstoß zu verringern. Für Verbraucherinnen und Verbraucher spielen jedoch Bedenken um genügend Reichweite und die Verfügbarkeit von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge noch immer eine Rolle und sind damit ein Hemmnis bei der Verbreitung der E-Mobilität. Hier besteht ein großes Bedürfnis nach zuverlässiger und transparenter Information. Als E-Control bemühen wir uns, hierzu beizutragen.

 

Erhebung: Status-Quo der E-Mobilisten in Österreich 2024 (1,4 MB)

  • Public Opinion Strategies, Untersuchungszeitraum Dezember 2023 - Jänner 2024

Wer ist für E-Mobilität zuständig?

Die Zuständigkeiten im Bereich der E-Mobilität teilen sich auf mehrere Stellen auf:

  • Der Netzbetreiber ist zuständig dafür, den Zählpunkt bzw. die Ladestelle anzuschließen. Dies gilt sowohl für die private Wallbox wie auch für die kommerziellen, öffentlich zugänglichen Ladestationen.
  • Der Stromanbieter beliefert den Zählpunkt. 
  • Der Ladestellenbetreiber bietet die Dienstleistung des Stromladens an. Er ist kein Stromhändler im Sinne des Gesetzes. Dazu gibt es bereits eine Entscheidung des VwGHl; gegebenenfalls ist die Gewerbeordnung anwendbar. 
  • Verschiedene Zuständigkeiten liegen bei den Ministerien BMK und BMDW, die sich mit dem Thema E-Mobilität befassen.
  • Bund, Länder und Gemeinden sind über das Energierecht, Gewerberecht (Berufsrecht und Anlagenrecht), Baurecht, Wohnrecht sowie Verkehrsrecht usw. involviert. 
  • Wir als E-Control sind für das Ladestellenverzeichnis, Netzanschlussfragen, Stromanbieterwechsel sowie Stromkennzeichnung zuständig.

Netzanschluss einer Ladestation

Beim Netzanschluss einer Ladestation (öffentliche oder private Wallbox) gelten die allgemeinen Regelungen über den Netzanschluss und Sie müssen das entsprechende Entgelt entrichten. Sie schließen dabei Verträge mit Verteilnetzbetreiber und Stromanbieter ab. Es gilt die Allgemeine Anschlusspflicht, die im ElWOG 2010 und dem jeweiligen Ausführungsgesetz der Länder zu finden ist. Wenn Sie Wert auf die Zusammensetzung der Stromherkunft Ihrer Ladestation legen, beachten Sie bitte den Versorgermix Ihres Stromanbieters.