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Streitschlichtung: bereits über 1.100 bearbeitete Anträge im heurigen Jahr
Insgesamt hat unsere Beratungsstelle im heurigen Jahr bereits mehr als 30.000 Anfragen beantworten können. Was wieder deutlich zugenommen hat, sind Beratungen zu günstigeren Strom- und Gasangeboten und Lieferantenwechsel.
1.100 Anträge bearbeitet
Im Jahr 2023 hat unsere Streitschlichtungsstelle bisher 1.100 Schlichtungsanträge bearbeitet und abgeschlossen. Derzeit befinden sich etwa 500 Verfahren in Bearbeitung. Aufgrund der nach wie vor hohen Menge an eingehenden Schlichtungsanträgen warten aktuell etwa 700 Anträge auf vertiefte Sichtung. Dringliche Angelegenheiten, zum Beispiel Streitigkeiten, in denen eine Abschaltung angedroht wird, werden natürlich prioritär behandelt.
Damit nimmt die Menge an Anträgen an die Schlichtungsstelle im Vergleich zum Vorjahr etwas ab, befindet sich aber nach wie vor auf einem enorm hohen Niveau. Von den 1.100 Anträgen auf Streitschlichtung wurden nur sieben Prozent von Unternehmen gestellt, 93 Prozent entfallen auf Konsument:innen. Hier ist im Vergleich zum Vorjahr ein leichter Zuwachs von Antragsstellungen durch Verbraucher:innen festzustellen.
Die Beschwerdethemen im ersten Halbjahr 2023 decken sich in weitesten Teilen mit denen im Schlichtungsbericht für 2022 beschriebenen Fällen.
Energiepreise beziehungsweise Preiserhöhungen
Diese Fälle resultieren daraus, dass Kund:innen nicht oder nicht ausreichend über die Konsequenzen einer automatischen Preisanpassung informiert wurden. In manchen Fällen fehlte die Information und die Erhöhung blieb dadurch längere Zeit unbemerkt. Da das Preisniveau bei neuen Produkten mittlerweile wieder sinkt, wird den Beschwerdeführer:innen so die Möglichkeit genommen, einen für sie attraktiveren Energieliefervertrag abzuschließen.
Höhe der Teilbeträge
Beschwerdeführer:innen sind häufig von einer Vervielfachung des gewohnten Teilbetrags überrascht, weil sie oft nicht im Blick hatten, wie sich ihr Energiepreis entwickelte. In anderen Fällen ist die Verbrauchsmenge, die den Teilbeträgen zugrunde lag, zu hoch bemessen. Der Versuch, die Teilbeträge selbstständig anpassen zu lassen, scheiterte oft, weil Unternehmen nicht innerhalb eines für die Kund:innen annehmbaren Zeitrahmens erreichbar waren.
Netzanschluss erneuerbarer Erzeugungsanlagen
In der Folge der Erhöhung der Strompreise im Großhandel letztes Jahr kam es zu einem erhöhten Interesse von Konsument:innen, Photovoltaik-Anlagen zu installieren, mit dem Ziel, Strom in das allgemeine Netz einzuspeisen. Dieses Interesse ist nach wie vor groß. Die Schlichtungsstelle wird immer wieder zur Vermittlung zwischen Netznutzern und Netzbetreiber aufgerufen, wenn es Streitigkeiten über das Ausmaß der Netznutzung, den geeigneten Netzanschlusspunkt oder die Kosten für den Netzzutritt geht.
Vertauschte Messeinrichtungen und Nachverrechnung großer Bezugsmengen
Dieses Thema wurde im ersten Halbjahr dieses Jahres häufiger eingebracht und findet sich nicht im Streitschlichtungsbericht 2022. Es handelt sich hierbei um Streitigkeiten über die Zuordnung eines Stromzählers oder einer Verbrauchsanlage zu den richtigen Vertragspartner:innen. Speziell wurden der Schlichtungsstelle Fälle zur Kenntnis gebracht, in denen Konsument:innen fälschlicherweise den Stromverbrauch an einer anderen Verbrauchsstelle bezahlt hatten und dann überraschend zusätzliche Mengen an ihrer eigenen Verbrauchsanlage nachverrechnet bekamen.
Etwas weniger Fälle von Zahlungsschwierigkeiten
Einen großen Teil der letztjährigen Anträge an die Schlichtungsstelle machten Fälle aus, die mit Zahlungsschwierigkeiten zu tun hatten. Oftmals waren Verbraucher:innen mit einer hohen Jahresrechnung oder mit hohen Teilzahlungsbeträgen konfrontiert, die zu finanziellen Belastungssituationen geführt haben. In einigen Fällen wurde den Beschwerdeführer:innen bereits die Stromabschaltung in Aussicht gestellt.
Streitschlichtungsbericht 2022
Im vergangenen Jahr langten insgesamt 1.832 Schlichtungsanträge in der Schlichtungsstelle ein - 1.658 von Verbraucher:innen und 172 von Unternehmen. Im Schnitt wurde in 70 Prozent der Fälle die Vermittlungstätigkeit aufgenommen. Vier Prozent der Anträge wurden abgehlehnt, für weitere zwei Prozent war die Streitschlichtungsstelle nicht zuständig. In 24 Prozent der Verfahren kam es zum Zurückziehen des Schlichtungsantrages. Insgesamt konnte in 43 Prozent der Schlichtungsverfahren eine Einigung zwischen den Vertragsparteien herbeigeführt werden.
Das Gesetz gibt unserer Schlichtungsstelle eine Höchstdauer von 90 Tagen für Schlichtungsverfahren vor. In den meisten Fällen konnte diese eingehalten werden. Die durchschnittliche Länge für Verfahren waren 44 Tage für Verbraucher:innen und 65 Tage für Unternehmen. Gezählt wird ab der Vollständigkeit des Schlichtungsantrages bis zur Einstellung des Verfahrens. In einigen Fällen wurde jedoch die Höchstlänge deutlich überzogen. Grund hierfür war, dass aufgrund des hohen Beschwerdeaufkommens über das gesamte Jahr hinweg einige Unternehmen nicht in der gewohnten Geschwindigkeit ihre Stellungnahmen zu Schlichtungsfällen bearbeiteten.
Den detaillierten Streitschlichtungsbericht 2022 finden Sie auf unserer Website unter: https://www.e-control.at/taetigkeitsberichte-der-schlichtungsstelle