Strom - Betriebsstatistik 2022
Letzter Berichtsmonat: Dezember 2022
Die Statistiken für den Bereich der Elektrizitätswirtschaft beruhen auf viertelstündlichen Messwerten der Abgabe und der Einspeisung im Bereich des öffentlichen Netzes, welche auch Teil der Verrechnung im Rahmen der Clearingstellen sind.
Aufbauend auf dieser viertelstündlichen Leistungsbilanz und durch Zusatzinformationen relevanter Kraftwerke erfolgt eine erste unterjährige Detaillierung der Erzeugungsstruktur nach Energieträgern bzw. Kraftwerkstypen. Monatlich meldepflichtig sind Erzeuger, die zumindest ein Kraftwerk betreiben, das direkt an den Netzebenen gemäß § 63 Z 1 bis 3 ElWOG 2010 angeschlossen ist oder das eine Brutto-Engpassleistung von zumindest 10 MW hat. Hier besteht eine monatliche Meldepflicht für alle Kraftwerke dieser Erzeuger. Darüber hinaus werden für die Windkraftwerke die von den Netzbetreibern gemeldeten viertelstündlichen Einspeisemengen berücksichtigt.
Aufgrund der geltenden Marktregeln können Änderungen bzw. Korrekturen der viertelstündlichen Daten vorgenommen werden. Endgültige Daten liegen erst nach dem zweiten Clearing vor, sodass auch für die Statistiken endgültige Daten erst ab diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen.
Weiters ist festzuhalten, dass sich infolge der unterschiedlichen Meldepflichten und der dadurch gegebenen unterschiedlichen Detaillierung bei den unterjährigen und jährlichen Erhebungen verschiedene Genauigkeits- bzw. Detaillierungsgrade ergeben.
Bei Verwendung von Datenmaterial wird um Quellenangabe ersucht.
Öffentliches Netz
Gesamte Elektrizitätsversorgung