Das 3. Energiemarkt-Liberalisierungspaket

Publikation herausgegeben von der E-Control im Oktober 2009

Vorwort von DI Walter Boltz

Untersuchungen der Europäischen Kommission im Zuge der Evaluierung des Gemein-
schaftsrechtsrahmens aus dem Jahr 2003 haben deutlich gemacht, dass mit der in den 1990er Jahren begonnenen Liberalisierung und Öffnung der Energiemärkte weder die Schaffung der notwendigen zusätzlichen Verbindungskapazitäten und die Koordinierung zwischen den Übertragungsnetzbetreibern, noch eine tatsächliche Trennung der Energieproduktion von den Übertragungs- und Verteilnetzen erreicht werden konnte. Nach wie vor verhindert die Markmacht der Incumbents und unzureichende Transportkapazitäten zwischen den nationalen Märkten das Entstehen wettbewerbsorientierter Verhältnisse zu Lasten der Strom und Gaskunden.

Das 3. Energieliberalisierungspaket hat sich zum Ziel gesetzt, eine bessere Integration der
Strom- und Gasmärkte und eine effiziente Nutzung der Verbindungsleitungen zu erwirken
sowie durch strengere Entflechtungsvorschriften Hemmnisse für grenzüberschreitenden
Handel und Investitionen in die Netzinfrastruktur zu beseitigen. Angesichts des infolge dieser Maßnahmen steigenden Wettbewerbs auf den Strom- und Gasmärkten werden die Verbraucher von wettbewerbsbestimmten Preisen und Dienstleistungen profitieren.


Zur Gewährleistung eines funktionierenden Binnenmarktes für Elektrizität und Gas liegt erstmals ein Schwerpunkt der vorliegenden Rechtsakte in der Schaffung von Rahmenbedingungen zur verstärkten Zusammenarbeit und Koordination der Übertragungsnetzbetreiber sowie der Regulierungsbehörden untereinander.

Für die Zusammenarbeit der Energieregulatoren ist die Errichtung einer europäischen Agentur (ACER) vorgesehen, in der erstmals – neben dem aus Vertretern der europäischen Institutionen zusammengesetzten Verwaltungsrat – ein aus Vertretern der nationalen Regulierungsbehörden bestehendes Organ maßgeblich an Regulierungsentscheidungen auf europäischer Ebene mitwirkt.

Da der EuGH der Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf unabhängige EU-Einrichtungen enge Grenzen gesteckt hat, war eine Betrauung der Agentur mit Entscheidungskompetenzen in grenzüberschreitenden Angelegenheiten nur in einigen Bereichen möglich. Dennoch bietet ACER als Novum in der europäischen Agenturenlandschaft allen Regulierungsbehörden die Möglichkeit, als gleichberechtigte Mitglieder des Regulierungsrats den Binnenmarkt – beispielsweise mittels einheitlicher Netzwerkkodizes – maßgebend mitzugestalten.

Eine intensive Koordination und Beteiligung aller Akteure kennzeichnen die Entscheidungsprozesse innerhalb von ACER und gewährleisten so die bestmögliche Wahrnehmung aller Interessen. Nur durch Bündelung des Sachverstandes und einen reibungslosen Austausch können in Zukunft tragfähige Lösungen für einen europäischen Markt erarbeitet werden. Der Erfolg dieser neuen Einrichtung, die eine weitgehende Involvierung der maßgeblichen Akteure in ihre Entscheidungsprozesse vorsieht und dergestalt Modellcharakter für andere regulierte Märkte entwickeln kann, wird in der Praxis maßgeblich von der Bereitschaft der Akteure zur konstruktiven Zusammenarbeit abhängen.

Eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit und koordinierten Vorgehensweise trifft dabei insbesondere die Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber, die durch ihre neuen europäischen Verbundorganisationen für den Strom- bzw. Gasbereich zentrale Aufgaben, wie etwa die Mitarbeit bei der Erstellung der Netzkodizes oder die Ausarbeitung eines zehnjährigen Netzentwicklungsplans, wahrzunehmen haben. Aufgrund der wachsenden Verantwortung der Übertragungsnetzbetreiber für die Gestaltung der Rahmenbedingungen der europäischen Elektrizitäts- bzw. Erdgaswirtschaft kommt der Einhaltung der Entflechtungsvorschriften besondere Bedeutung zu, um den Einfluss sachfremder Überlegungen in Entscheidungsprozessen zu Gunsten marktorientierter Vorgehensweisen zu vermeiden.

DI Walter Boltz
Geschäftsführer Energie-Control Austria