Der seit rund 15 Jahren unbegrenzte Handel am deutsch-österreichischen Strommarkt wird mit 1. Oktober 2018 beschränkt. Die Spitzen im Stromaustausch werden zukünftig gekappt, der Stromhandel zwischen den traditionell gut integrierten Märkten wird jedoch auch künftig in großem Umfang möglich sein. Nachfolgend die häufigsten Fragen und Antworten in diesem Zusammenhang.
Die Auswirkungen der Stromhandelsbeschränkungen ab 2018 hängen vom jeweiligen Vertrag ab. Die Verträge können natürlich entsprechend einvernehmlich angepasst werden. Das ist Verhandlungssache zwischen den Vertragspartnern.
Die Kooperation im Bereich Regelenergie zwischen Deutschland und Österreich wird unverändert fortgesetzt.
Deutsche Übertragungsnetzbetreiber können auf Kapazitäten österreichischer Kraftwerke über den Übertragungsnetzbetreiber APG zugreifen. Die Kosten für die Vorhaltung der erforderlichen Kraftwerke übernimmt die österreichische Seite; die Kosten für den Abruf zahlt der jeweilige deutsche Übertragungsnetzbetreiber, der den Strom benötigt.
Mit einer hohen Kapazität von 4,9 Gigawatt (beim Bau der Leitung St. Peter – Isar wird sich dieser relevant erhöhen) wird der Handel nur in geringem Ausmaß eingeschränkt und ein liquider Markt kann so sichergestellt werden. Nach den bisherigen Einschätzungen sollten die Auswirkungen auf die Großhandelspreise unter diesen Rahmenbedingungen bei unter 5 Prozent liegen.
Der derzeit unbegrenzte Handel am deutsch-österreichischen Strommarkt wird mit 1. Oktober 2018 geringfügig beschränkt. Die Stromgrenze bleibt aber in einem großen Umfang offen, es können bis zu 4,9 Gigawatt Strom gehandelt werden. Das entspricht in etwa der Hälfte des österreichischen Verbrauchs zu Spitzenzeiten.
Der Testbetrieb startet spätestens mit 1. Juli 2018, ab dieser Zeit wird testweise der Stromhandel reduziert, der Handel ist in dieser Zeit aber weiter unbegrenzt möglich.