Gemäß § 33 Abs. 1 ElWG iVm § 7 Abs. 1 E-ControlG hat der Vorstand der E-Control beschlossen, ein Ausschreibungsverfahren zur Ernennung eines Auffangversorgers einzuleiten.
Das Verfahren gem. § 33 Abs. 1 E-ControlG dient der bescheidmäßigen Ernennung eines Auffangversorgers durch die E-Control.
Mit der Kundmachung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) im Dezember 2025 wurde die Auffangversorgung gemäß §§ 31 ff ElWG geschaffen. Die E-Control muss mit Wirkung zum 01. Juni 2026 einen Auffangversorger mit Bescheid ernennen und führt zu diesem Zweck ein öffentliches, transparentes, diskriminierungsfreies und marktorientiertes Ausschreibungsverfahren iSd § 31 ElWG durch.
Die Ausschreibungsunterlage ist auf der Website der Regulierungsbehörde veröffentlicht (https://www.e-control.at/strom/ausschreibungsverfahren-auffangversorger).
Parteistellung im Ausschreibungsverfahren hat nur, wer vor Ablauf der Angebotsfrist ein vollständiges und ordnungsgemäßes Angebot an auffangversorgung@e-control.at eingereicht hat oder innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Veröffentlichung dieses Edikts, d.h. bis zum 24. April 2026, seine Betroffenheit schriftlich glaubhaft gemacht hat. Gemäß § 36a Abs 2 E-ControlG tritt der Verlust der Parteistellung daher ein (Präklusion), wenn nicht bis zum 10. April 2026 ein Angebot eingereicht wurde oder bis längstens 24. April 2026 die Betroffenheit schriftlich glaubhaft gemacht wurde.
Die E-Control hat mit Wirkung zum 01. Juni 2026 einen Auffangversorger mit Bescheid zu ernennen und wird deshalb ein Ausschreibungsverfahren gemäß § 33 Abs 1 ElWG durchführen. Die Veröffentlichung vom 26. Februar 2026 dient nur der Vorinformation. Das Ausschreibungsverfahren wird spätestens am 13. März 2026 veröffentlicht. Sämtliche Informationen werden hier auf der Website zugänglich gemacht. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Dokument.
With effect as of 1 June 2026, E-Control will appoint a supplier of last resort and will therefore conduct a tender in accordance with Section 33 (1) ElWG. This notice serves solely as prior information. The tender will be published no later than 13th of March 2026. All relevant information will be made available on this website. For further details, please refer to the annex “Vorinformation 20260226” (German). If you require an English version, please contact auffangversorgung@e-control.at.