EU-Verordnung zu Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarktes schließt Lücken

Die am 28. Dezember 2012 in Kraft getretene Verordnung für Energiemarktintegrität und
-transparenz (REMIT) setzt neue Maßstäbe. Die Verordnung soll für Markttransparenz sorgen, indem Energiehändler zur Einhaltung klarer Marktregeln verpflichtet werden. Die neuen Regeln sollen Marktintegrität erreichen, indem sie sicherstellen, dass Händler keine Insider-Informationen verwenden können, um daraus Nutzen für ihre Transaktionen zu ziehen oder den Markt dadurch zu manipulieren, dass sie Preise künstlich auf einen Stand treiben, der höher ist als der Preis, der durch die Verfügbarkeit, Produktionskosten oder Kapazitäten für Speicherung oder Transport von Energie gerechtfertigt wäre.

Die neuen Regeln sollen gewährleisten, dass die auf den Energiegroßhandelsmärkten gebildeten Preise auf ein faires und auf den Wettbewerb beruhendes Zusammenspiel zwischen Angebot und Nachfrage zustande kommen. Die Verordnung schreibt darüber hinaus vor, dass bestimmte Insider Informationen – etwa über die Kapazität und die Nutzung von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung, zum Verbrauch oder zur Übertragung von Strom und Erdgas – zu veröffentlichen sind.

Augrund der Verflochtenheit der Märkte ist eine grenzüberschreitende Marktüberwachung notwendig, für die die Europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) zuständig sein und eng mit den nationalen Regierungsbehörden zusammenarbeiten wird. ACER soll eine effiziente und vollständig zentrale Datenerfassung der Transaktionsdaten der Marktteilnehmer im Energiegroßhandel sicherstellen. Für die bevorstehende Datensammlung sind im Arbeitsprogramm von ACER für das Jahr 2012 wichtige Schritte enthalten. Im Vordergrund steht die Konzeptentwicklung für die Organisation, Verwaltung und Auswertung der Daten.

REMIT

Vertiefende Informationen, Formulare und Kontakte
-> www.e-control.at/de/marktteilnehmer/infos/remit
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