REMIT- Registrierungsplattform online

Ab sofort können sich Marktteilnehmer bei der E-Control registrieren

Seit 2011 ist die EU-Verordnung über die „Integrität und Transparenz des Energiemarkts“ (REMIT) in Kraft. Seither sind Insiderhandel und Marktmanipulation im gesamten Großhandel für Strom und Gas verboten und werden entsprechend sanktioniert. Gemäß der Energiegroßhandelsmarkt-VO müssen sich alle Marktteilnehmer bei der jeweiligen nationalen Energieregulierungsbehörde registrieren. „Die Registrierung für die österreichischen Marktteilnehmer startet ab sofort. Alle Vorarbeiten sind entsprechend abgeschlossen und getestet worden.“, fordert der Vorstand der E-Control, Martin Graf, die heimischen Unternehmen auf, sich bereits jetzt auf der Homepage der E-Control zu registrieren und die Formalitäten zu erfüllen. „Wir hoffen, dass die Unternehmen frühzeitig mit dem Prozess beginnen, damit die Zeit auch wirklich gut genutzt werden kann.“

Ausreichend Zeit für die Registrierung

Gemäß der REMIT-Verordnung müssen die Behörden spätestens drei Monate nach Erlass der Durchführungsrechtsakte zur REMIT ein entsprechendes Register einrichten. Die Registrierung muss abgeschlossen sein, bevor ein Marktteilnehmer Transaktionen abschließt, die zu melden sind. Für die meisten Marktteilnehmer bedeutet dies, dass sie bis spätestens sechs Monate nach dem Erlass der Kommissionsrechtsakte registriert sein müssen.

Die Registrierung erfolgt unter folgendem Link: https://www.e-control.at/r01

Weitere Onlineinformationen stehen auf der Homepage der E-Control unter folgendem Link zur Verfügung: http://www.e-control.at/de/projekte/remit-registrierung