Effektive Veröffentlichung von Insider-Information

Insider-Information muss rechtzeitig und auf eine Art und Weise bekanntgegeben werden, die eine weitest mögliche öffentliche Verbreitung der Information sicherstellt. ACER ist daher der Auffassung, dass eine Veröffentlichung von Insider-Information über Plattformen vorteilhaft ist. ACER sieht derzeit die folgenden Möglichkeiten für eine effektive Veröffentlichung von Insider-Information vor:

  • Plattformen zur Veröffentlichung von Insider-Information, welche durch Übertragungsnetzbetreiber (z.B. RTE-UFE transparency initiative) oder Energiebörsen (z.B. EEX Transparenz Plattform) betrieben werden oder Transparenzplattformen im Einklang mit den Verordnungen (EG) Nr. 714/2009 und 715/2009, einschließlich der Leitlinien und Netzkodizes gemäß diesen Verordnungen und einschließlich der Verordnung (EU) 543/2013.
  • Sollten noch keine angemessenen Transparenzplattformen existieren, so können Marktteilnehmer Insider-Informationen die sie besitzen auch über die Internetseite ihres Unternehmens veröffentlichen. Marktteilnehmer können auch zeitgleich auf einer angemessenen Transparenzplattform und der Internetseite ihres Unternehmens veröffentlichen. Soziale Medien sollten nur als zusätzliche Quelle verwendet werden, aber eine Veröffentlichung auf der Internetseite des Unternehmens nicht ersetzen.

ACER ist der Auffassung, dass eine effektive Veröffentlichung nur gegeben ist, wenn die folgenden Mindestqualitätskriterien erfüllt sind:

  • Die Insider-Information sollte in nicht-diskriminierender Weise und unentgeltlich bekanntgegeben werden;
  • Die Insider-Information sollte mittels eines eigenen RSS-Feeds, welcher einen einfachen und schnellen Zugriff durch die Öffentlichkeit ermöglicht, verfügbar gemacht werden;
  • Die Insider-Information sollte für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren für die Öffentlichkeit verfügbar gehalten werden;
  • Die Information sollte in der/den offiziellen Sprache(n) des Mitgliedsstaats und Englisch oder nur in Englisch veröffentlicht werden;
  • Eine minimale Nicht-Verfügbarkeit entsprechend den Erwartungen des Marktes sollte sichergestellt werden;
  • Effektive administrative Regelungen zur Vermeidung von Interessenskonflikten mit Marktteilnehmern sollten sichergestellt werden (trifft nur auf Plattformen zu).

ACER ist sich bewusst, dass Marktteilnehmer für die Veröffentlichung von Insider-Information verantwortlich sind, gleichzeitig aber keinen Einfluss auf den Betrieb von Plattformen besitzen. ACER vertritt daher die Auffassung, dass Marktteilnehmer nicht für temporäre technische Probleme von Plattformen, welche die oben genannten Mindestqualitätskriterien erfüllen, verantwortlich sind. Wenn die Information rechtzeitig an die Plattform übermittelt wurde und dort temporäre technische Probleme aufgetreten sind, sollte dies daher nicht als Verstoß des Marktteilnehmers gegen Verpflichtung zur Veröffentlichung von Insider-Information geahndet werden. Sollten die technischen Probleme jedoch weiter bestehen, so haben Marktteilnehmer andere Plattformen oder die Internetseite ihres Unternehmens zur Veröffentlichung zu benützen.

Unabhängig davon, ob eine Information über eine Transparenzplattform oder die Internetseite des Unternehmens veröffentlicht wird, sollte eine Veröffentlichung die folgenden Informationen beinhalten:

Titel: „Veröffentlichung gemäß Artikel 4(1) REMIT – Urgent Market Message“

  • Eine Betreffzeile, welche den Inhalt der Veröffentlichung zusammenfasst
  • Die Zeit und das Datum der Veröffentlichung
  • Die Zeit und das Datum des relevanten Ereignisses
  • Wenn zutreffend, der Name und Ort der betroffenen Anlage
  • Wenn zutreffend, das betroffene Marktgebiet
  • Wenn zutreffend, die betroffene Leistung der betroffenen Anlage
  • Wenn zutreffend, die verfügbare Leistung der betroffenen Anlage
  • Wenn zutreffend, der betroffene Brennstoff
  • Wenn zutreffend, die geschätzte Zeit bis zu der die betroffene Anlage wieder teilweise/oder ganz verfügbar ist
  • Wenn zutreffend, der Grund für die Nicht-Verfügbarkeit der betroffenen Anlage. Wenn der Grund/die Gründe für die Nicht-Verfügbarkeit nicht bekannt ist/sind, sollten regelmäßige Aktualisierungen zur Verfügung gestellt werden, bis der Grund/die Gründe bestätigt wird.
  • Wenn zutreffend, die Historie früherer Veröffentlichungen zum selben Ereignis, z.B. wenn eine Prognose aktualisiert wird oder ein ungeplanter Ausfall zu einem geplanten Ausfall wird.
  • Jede andere Information, die für den Leser zum Verständnis der relevanten Information notwendig ist.

Sollte eine Veröffentlichung eine Prognose erfordern, z.B. bzgl. der Dauer eines Ausfalls, so kann diese Prognose mit Unsicherheit behaftet sein. ACER ist daher der Meinung, dass Marktteilnehmer ihre Anforderungen zur Veröffentlichung erfüllen, wenn die Prognose auf allen verfügbaren Daten basiert und mit angemessenem Aufwand erstellt wurde. Sollte sich die Prognose über die Zeit ändern, so sollte die Veröffentlichung aktualisiert werden.

ACER ist der Auffassung, dass jede unvollständige oder inkorrekte Veröffentlichung von Insider-Information als nicht-effektive Veröffentlichung und somit als Verstoß gegen Artikel 4(1) REMIT zu betrachten ist.