Nicht-Standardverträge

Meldepflichtige Daten, die nicht-standardisierte Verträge betreffen, sind von Marktteilnehmern, die sich aufgrund von Artikel 9 der REMIT bei der Regulierungsbehörde registriert haben oder sich bei dieser registrieren müssen, innerhalb von dreißig Tagen nach Abschluss des Vertrags zu übermitteln. Änderungen oder die vorzeitige Beendigung solcher Verträge sind in gleicher Weise innerhalb von dreißig Tagen nach Abschluss des Vertrages zu übermitteln.

Um den Marktteilnehmern eine einfache Datenübermittlung zu ermöglichen, stellt die E-Control eine spezielle „Applikation zur Übermittlung von Nicht-Standardverträgen“ (NSCR) kostenfrei zur Verfügung. Diese befindet sich derzeit noch in der Testphase, wird aber rechtzeitig vor Beginn der Übermittlungspflicht für nicht-standardisierte Verträge, mit 1. Oktober 2015, zur Verfügung stehen.  Allfällige Fragen betreffend der NSCR richten Sie bitte an remit@e-control.at.