E-Control begrüßt neues Gesetzespaket für neues Wettbewerbs- und Kartellrecht

Als einen wichtigen Schritt für die Belebung des Wettbewerbs erachtet die E-Control die heute von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner und Justizministerin Beatrix Karl in Begutachtung versendeten Novellen zur Reformierung des Wettbewerbs- und Kartellrechts.
Vor allem die Reformen für den Strom- und Gasbereich werden von den Mitgliedern des Vorstands der E-Control, DI Walter Boltz und Mag. (FH) Martin Graf, begrüßt: „Durch die strengeren Regeln für die EVUs, die im Nahversorgergesetz verankert werden, wird ein weiterer Akzent gesetzt, der Vorteile für den Wettbewerb bringen wird.“


Und weiter: „Gerade in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten ist es wichtig, dass Unternehmen auch das Wohl ihrer Kunden im Blickfeld behalten. Dazu zählt für uns auch, dass keine überhöhten Preise verlangt bzw. Spielräume bei der Preisgestaltung an die Konsumenten weitergegeben werden. Der heute vorgelegte Vorschlag zeigt uns, dass auch der Gesetzgeber im Bereich der Strom- und Gaspreise das Risiko sieht, dass von marktbeherrschenden Unternehmen zu hohe Preise verlangt werden könnten. Es sollte nicht sein, dass heimische Vertriebsfirmen zu hohe Margen auf die Preise für Haushaltskunden aufschlagen. Wir sehen diese Gesetzesinitiative deshalb sehr positiv.“