EU-Verordnung REMIT seit knapp einem Jahr in Kraft – Ausreichende Sanktionsmöglichkeiten für Regulatoren nötig
In Großbritannien ermitteln die Regulierungsbehörden wegen des Verdachts einer Marktmanipulation im Gasgroßhandel. Das berichteten gestern, Dienstag, britische Medien. Konkret untersuchen die Behörden, ob Ende September durch Energieunternehmen die Gaspreise künstlich gesenkt wurden, damit sie von der Preisdifferenz profitieren. „Dieser Fall zeigt deutlich, wie wichtig die derzeitigen Anstrengungen der EU sind, Marktmanipulation und Insiderhandel auf den Energiemärkten zu unterbinden“, sagt Walter Boltz, Vorstand des österreichischen Energieregulators E-Control und Vizepräsident von ACER, der Agentur für die Zusammenarbeit der europäischen Energieregulierungsbehörden. Seit Dezember vergangenen Jahres ist die EU-Verordnung über die „Integrität und Transparenz des Energiemarkts“ (REMIT) in Kraft. Erstmals sind Insiderhandel und Marktmanipulation im gesamten Großhandel für Strom und Gas seither verboten. Die EU-Verordnung REMIT kann zum Großteil direkt angewendet werden, in einigen Bereichen sind auf nationaler Ebene aber gesetzliche Ergänzungen nötig.
Wichtig sei, dass bei den Gesetzesanpassungen auf nationalstaatlicher Ebene die nationalen Regulatoren mit ausreichenden Sanktionsmöglichkeiten ausgestattet werden: „Jene Mitgliedstaten, die entsprechende Vollzugsermächtigungen für ihre Regulatoren noch nicht in nationalen Gesetzen verankert haben, sollten dies schleunigst tun“, fordert Boltz. Für die Überwachung des Energiehandels sind vor allem ACER – im Auftrag der Europäischen Union –, aber auch die nationalen Energieregulierungsbehörden zuständig. Um derartige Praktiken wie in England in Zukunft systemisch aufdecken zu können, benötige die Agentur aber ausreichende finanzielle Ressourcen. „Die EU ist daher aufgefordert, zusätzliche Mittel für ACER zur Verfügung zu stellen“, verlangt Boltz.