Stromkennzeichnungsbericht 2011 veröffentlicht

Anteil der erneuerbaren Energieträger gestiegen – Zufriedenstellende Darstellung der Stromkennzeichnung – Vieles neu beim nächsten Bericht

 

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Seit dem Jahr 2001 besteht für die Stromlieferanten die Verpflichtung, auf den Stromrechnungen auszuweisen, aus welchen Energieträgern der von ihnen gelieferte Strom erzeugt wurde. Dieses zu Beginn landesweit geregelte System findet auf Bundesebene einheitliche Anwendung. „Die E-Control überprüft die Angaben der Stromlieferanten und veröffentlicht die Ergebnisse in einem jährlich erscheinenden Stromkennzeichnungsbericht. Dieser ist nun fertig gestellt und wird auf der Homepage der E-Control veröffentlicht.“, so der Vorstand der Energie-Control Austria, Mag. (FH) Martin Graf.

Anteil der erneuerbaren Energieträger gestiegen


Der Näherungswert für die österreichische Stromkennzeichnung des Jahres 2010 setzt sich zusammen aus 67,4 % erneuerbare Energieträger, 17,6 % fossile Energieträger, 0,3 % bekannte sonstige Primärenergieträger, 14,7 % Strom unbekannter Herkunft. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Anteil der erneuerbaren Energieträger an der Gesamtzusammensetzung um 5,3 % erhöht. Der fossile Anteil ist im Vergleich zum Vorjahr um 2,5 % zurückgegangen, der Anteil an Strom unbekannter Herkunft um 2,8 %.

Umweltauswirkungen verringert

Die durchschnittlichen Umweltauswirkungen betragen 154,73 g/kWh CO2 und sind somit gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen (195,16 g/kWh). Ähnlich verhält es sich beim radioaktiven Abfall. Hier ist ein Rückgang von 0,000137 g/kWh auf 0,000106 g/kWh zu verzeichnen. Der Rückgang bei den CO2-Emissionen ist auf den geringeren Anteil an fossilen Energieträgern zurückzuführen. Jener des radioaktiven Abfalls auf den geringeren Anteil an Strom unbekannter Herkunft.

Große Anzahl reiner Grünstromanbieter

Insgesamt wird im Jahr 2010 von 35 Lieferanten (Ergebnis Stichprobenüberprüfung) Strom aus 100 % erneuerbaren Energien angeboten. Alle Ökostromanbieter (inklusive Landesenergieversorger, die reine Grünstromanbieter sind) haben einen Anteil an der Gesamtabgabemenge aus öffentlichen Netzen von 14 %. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein starker Anstieg zu erkennen. (2009: 22 Lieferanten mit einer Gesamtabgabemenge aus öffentlichen Netzen von 6 %).

Darstellung der Stromkennzeichnung zufriedenstellend

Die Stromlieferanten weisen großteils eine den gesetzlichen Grundlagen entsprechende Stromkennzeichnung auf ihren Stromrechnungen aus. „Von einigen Unternehmen sind aber Verbesserungen hinsichtlich des Ausweises des ENTSO-E-Mixes, der fehlenden gesetzlichen Grundlagen und des Bezugszeitraums vorzunehmen. Probleme bestehen teilweise beim korrekten Ausweis der sonstigen Ökoenergie. Die Ausweisung der Umweltauswirkungen erfolgt lediglich in wenigen Fällen mangelhaft.“, erläutert Martin Graf weitere Ergebnisse des Stromkennzeichnungsberichts. Viele Unternehmen verwenden für ihre Darstellungen eine übersichtliche Tabellenform, aber auch oft durchgängige Textformen. Die Textformen heben sich aber kaum vom Gesamtbild der Stromrechnung ab und sind für Konsumenten weniger sichtbar und verständlich.

Ausländische Nachweise

Die Verwendung ausländischer Nachweise für die österreichische Stromkennzeichnung wird von der E-Control sorgfältig überprüft. Für die Stromkennzeichnung können lediglich Zertifikate aus Ländern anerkannt werden, in denen eine Stromkennzeichnung gem. EU-RL 2009/72/EG existiert und Doppelzählungen ausgeschlossen sind. Im Jahr 2011 gelten die Kriterien der Stromkennzeichnungsverordnung, wonach diese Nachweise zusätzlich den Anforderungen des Art. 15 der EU-RL 2009/28/EG entsprechen müssen.

Das jetzige System der Stromkennzeichnung

Das österreichische Stromkennzeichnungsmodell ist ein nachweisbasiertes System. Jene Stromlieferanten, die in Österreich Endverbraucher mit Strom beliefern, müssen, um einen bestimmten Primärenergieträgeranteil ausweisen zu können, gesetzeskonforme Nachweise vorlegen. Kann für eine Strommenge kein Nachweis vorgelegt werden, so ist dieser als „Strom unbekannter Herkunft – ENTSO (Strom) Mix“ (und somit als statistischer Wert) auszuweisen. Das im März 2011 in Kraft getretene ElWOG 2010 regelt, dass künftig der ENTSO (Strom) Mix abzüglich der Anteile aus erneuerbaren Energieträgern auszuweisen ist. Neben dem Versorgermix ist gem. 78 Abs. 2 ElWOG 2010 die Ausweisung der Umweltauswirkungen (CO2-Emissionen und radioaktiver Abfall, der bei der Erzeugung des Versorgermix entstanden ist) auf der Stromrechnung (Jahresabrechnung) und dem Kommunikationsmaterial (Werbe- und Informationsmaterial) verpflichtend.
Abgewickelt wird die Stromkennzeichnung großteils über die österreichische Stromnachweisdatenbank, in der der gesamte Lebenszyklus eines Nachweises (Ausstellung - Transfer - Einsatz für die Stromkennzeichnung) abgebildet wird. Durch den gewählten nachweisbasierten Ansatz und die Abwicklung über eine zentrale österreichische Datenbank wurde ein äußerst transparentes und vertrauenswürdiges System geschaffen, das Betrugsrisiken, wie Doppelausgabe und -verwendung, praktisch ausschließt.

Neue Stromkennzeichnungsverordnung ab Herbst 2011

Die bisher als Leitfaden dienende Stromkennzeichnungsrichtlinie verliert damit ihre Gültigkeit und wird durch die rechtsverbindlichen Regelungen der Stromkennzeichnungsverordnung ersetzt. „Diese Verordnung wurde heuer im September von der E-Control erstmals veröffentlicht. Die Inhalte der Stromkennzeichnungsverordnung zielen in erster Linie auf mehr Transparenz der Stromkennzeichnung gegenüber dem Endverbraucher ab. Wir sind davon überzeugt, dass durch die neue Verordnung die Information für die Konsumenten noch einmal deutlich verbessert werden konnte.“, so Martin Graf.

Übersichtlichkeit und Klarheit der Darstellung

Sie regelt unter anderem die Darstellungsform der Stromkennzeichnung auf der Stromrechnung (Jahresrechnung) bzw. dem Kommunikationsmaterial. „Die Stromkennzeichnung muss künftig in Form einer Tabelle und auf der Stromrechnung (Jahresabrechnung) zusätzlich in Form eines Diagramms deutlich lesbar, übersichtlich und verständlich erfolgen. Weitere Bestimmungen umfassen die Schriftgröße und zusätzliche Details den Abschnitt Stromkennzeichnung betreffend. Punkte also, die klar zu mehr Transparenz für die Endkunden beitragen werden.“, ist Martin Graf überzeugt.

Die Ausweisung des Versorgermixes sieht eine Unterteilung in erneuerbare Energieträger, fossile Energieträger und Strom unbekannter Herkunft (ENTSO-E) sowie die Ausweisung der Umweltauswirkungen vor. Für die Ausweisung von Strom unbekannter Herkunft wurden zusätzliche Transparenzkriterien aufgestellt. Darüber hinaus haben die Stromhändler die prozentuale Verteilung der Herkunftsländer der Nachweise anzuführen; freiwillig können Angaben über einen gemeinsamen Bezug von elektrischer Energie und dazugehörigen Nachweisen sowie über Lieferverträge, die ausschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen erfassen, gemacht werden.


Die Registerdatenbank der E-Control ist für die Ausstellung, Übertragung und Entwertung der Nachweise zur Verwendung der Stromkennzeichnung zu nutzen. Künftig ist aus Transparenzgründen die in einem Quartal gelieferte Menge mit Nachweisen für Strom, der in diesem Quartal erzeugt wurde, zu belegen. Diese quartalsweise Zuordnung unterliegt jedoch aus Gründen des Vertrauensschutzes einer mehrjährigen Übergangsfrist. Die Verordnung der E-Control ist mit 14. September (Tag der Kundmachung) in Kraft getreten. Die Bestimmungen zur Ausgestaltung der Stromkennzeichnung werden ab 1. Jänner 2012 rechtlich verbindlich.“, so Martin Graf abschließend.