Regulierungsbehörde begrüßt Gesetzesentwurf zu Energieeffizienz und hofft, dass der Stellenwert von Energieeffizienzmaßnahmen steigt
Die Energieregulierungsbehörde E-Control sieht den aktuell veröffentlichten Begutachtungsentwurf für das Energieeffizienzgesetz des Wirtschaftsministeriums grundsätzlich positiv. „Die Erhöhung der Energieeffizienz ist neben dem Ausbau der Erneuerbaren die tragende Säule zur Erreichung der heimischen Klimaschutzziele. Der Entwurf für ein Energieeffizienzgesetz ist dazu ein weiterer wichtiger Baustein.“, begrüßen die E-Control-Vorstände Walter Boltz und Martin Graf die Bemühungen zu mehr Energieeffizienz. „Wir hoffen, dass Energieeffizienzmaßnahmen in Österreich nun endlich jenen Stellenwert erhalten, der ihnen zusteht.“, so die Vorstände. „Während in den vergangenen Jahren hohe Subventionen für die Technologieentwicklung im erneuerbaren Bereich zur Verfügung gestellt wurden, waren die Bemühungen für mehr Energieeffizienz bisher eher bescheiden.“ Boltz: „Im vergangenen Jahr wurde Ökostrom mit 582 Millionen Euro gefördert (Vergütungsvolumen inkl. Marktpreis), für die thermische Sanierung gab es im gleichen Zeitraum hingegen Förderungen von gerade einmal 100 Millionen Euro“.
Internationale Erfahrungen nutzen
Bereits 2008 erstellte die E-Control für die Bundesregierung ein „Grünbuch Energieeffizienz“, einige der darin enthaltenen Vorschläge wurden in dem Entwurf zum Energieeffizienzgesetz aufgegriffen. Gerade bei einigen wesentlichen Details der Energieeffizienzvorgaben sieht der Regulator aber noch Verbesserungsbedarf. So ist vorgesehen, dass es verpflichtende Energieeffizienzvorgaben für Energielieferanten geben soll. Die E-Control hält das für wenig zielführend. „Eine Verpflichtung der Netzbetreiber wäre effizienter und transparenter“, sagt Vorstand Martin Graf. Die E-Control hält es für sinnvoll, sich an international erprobten Modellen wie jenem in Dänemark, das als Musterstaat in Sachen Energieeffizienz gilt, zu orientieren. Kritisch sieht die E-Control die Tatsache, dass sowohl der Verkehr als auch die Raumwärme nur unzureichend und wenig explizit vom Gesetzesentwurf erfasst sind. „Gerade Verkehr und Raumwärme sind jedoch in der Energie- und Klimapolitik die entscheidenden Hebel“, so Martin Graf.
ElWOG-Novelle ist letzter Schritt zur vollständigen Stromkennzeichnung
In dem Gesetzesentwurf zur Novelle des Elektrizitätswirtschafts-organisationsgesetzes (ElWOG) sollen auch die Vereinbarungen vom „Atomgipfel“ der Bundesregierung, Energiewirtschaft und Nichtregierungsorganisationen aus der ersten Jahreshälfte 2012 umgesetzt werden. Damals wurde festgelegt, dass in Österreich bis 2015 keine als Atomstrom gekennzeichnete Energie mehr an Haushalts- und Industriekunden abgegeben werden darf und eine vollständige Stromkennzeichnung durchgeführt werden soll. „Die transparente und betrugssichere Stromkennzeichnung der E-Control hat in den letzten Jahren bereits gezeigt, dass in Österreich nur wenig nicht-gekennzeichneter Strom an die Kunden abgegeben wird und Atomstrom ohnehin tabu ist. Die Vorschläge in der ElWOG-Novelle sind ein letzter Schritt zur vollständigen Stromkennzeichnung – ein Mechanismus, den die Stromlieferanten in der Vergangenheit schon sehr ernst genommen und konsequent umgesetzt haben“, sagt Martin Graf.