Gesamtbericht: Gleichbehandlung

Trotz punktueller Verbesserungen besteht bei der Umsetzung der Entflechtungsvorschriften durch Gasnetzbetreiber weiterer Handlungsbedarf. Ergebnisse des Gleichbehandlungsberichtes zeigen zwar einige Verbesserungen gegenüber dem Vorjahr – Ziele des Unbundling werden durch Gasnetzbetreiber aber weiterhin deutlich verfehlt.

Wien (21. Dezember 2009) – Die Förderung effektiven Wettbewerbs und die Vermei-dung diskriminierenden Verhaltens durch Netzbetreiber ist das Ziel der Unbundling Vorschriften der Gas-Binnenmarktrichtlinie 2003/55/EG. Um dies zu gewährleisten wird eine saubere und klare Trennung zwischen Energieverteilung und Energiever-sorgung, sowie von den Vertriebsbereichen klar abgegrenzte eigenständige Netz-betreiber sowie strikte Gleichbehandlung aller Lieferanten und Kunden durch die Netzbetreiber gefordert. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es in jedem Netzunter-nehmen einen Gleichbehandlungsbeauftragten, der dies überwachen und jährlich den sogenannten Gleichbehandlungsbericht verfassen muss. Dies ist ein Bericht über den Status Quo der Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms (Verhal-tenscodex für die Unternehmen, mit besonderen Pflichten der Mitarbeiter in Zusam-menhang mit nicht diskriminierendem Verhalten), der auch auf der Homepage der E-Control veröffentlicht wird .

Einige Fortschritte, aber nach wie vor Verbesserungsbedarf gegeben

„Der aktuelle Statusbericht der E-Control zu den Gleichbehandlungsberichten der Gasnetzbetreiber liegt jetzt vor und zeigt, dass es im Vergleich zum letzten Bericht, der im Dezember 2008 veröffentlicht wurde, zu einigen Verbesserungen gekommen ist. Trotzdem besteht weiterhin Nachbesserungsbedarf, um die Ziele der Gas-Binnenmarktrichtlinie zu erreichen.“, zieht Walter Boltz, Geschäftsführer der Energie-Control Austria, Bilanz.

Der Umgang mit wirtschaftlich sensiblen Daten wie beispielsweise Daten zu Neukun-den oder Informationen zu neu erschließenden Gebieten ist weiterhin ein weitgehend ungelöster Punkt in der Umsetzung der Gleichbehandlungsvorschriften. Es fehlen weiterhin vielfach effektive Maßnahmen, um die Vertraulichkeit der Netzdaten vor dem Vertrieb zu gewährleisten.

Zudem ist die vielfach ungenügende Ausstattung der Netzbetreiber mit physischen und finanziellen Ressourcen ein zusätzlicher Indikator für die mangelnde Eigenstän-digkeit der Netzgesellschaften.

Der Großteil der Unternehmen kauft das wirtschaftliche Nutzungsrecht an den für den Netzbetrieb erforderlichen Anlagen und Betriebsstätten mittels Pacht- bzw. Be-triebsführungsverträgen zu. „Das bedeutet, dass das Netz eigentlich gar nicht im Ei-gentum der Netzgesellschaft ist, sondern von dieser lediglich gepachtet oder nur be-trieben wird.“, kritisiert Walter Boltz.

Wenig Eigenpersonal im Netz

Da sowohl die Personalressourcen als auch das Nutzungsrecht an den Netzen und Betriebsanlagen durch Dienstleistungsverträge bzw. Pachtverträge zugekauft wer-den, beschränkt sich die wirtschaftliche Leistungserbringung mit Eigenpersonal auf das Management der Netzgesellschaft und weitere strategische Aufgabenbereiche. Weiters besteht nach wie vor das Problem, dass durch die geringe Anzahl des Ei-genpersonals des Netzbetreibers die quantitative als auch qualitative Kontrolle der Erfüllung sämtlicher Dienstleistungsverträge nicht gegeben ist, was von der E-Control kritisch beurteilt wird. „Das bedeutet nämlich, dass die Netzgesellschaft aufgrund ih-rer geringen Personalausstattung gar nicht überprüfen kann, ob die Qualität ihrer Dienstleistung in Ordnung ist, obwohl sie dies eigentlich tun müsste.“, kritisiert Walter Boltz.

Verbesserung durch 3. Paket

Die Anforderungen des 3. Energieliberalisierungspaketes, das bis 3. März 2011 in nationales Recht umzusetzen ist, sieht vor, dass Verteilernetzbetreiber über die er-forderlichen personellen, technischen, materiellen und finanziellen Ressourcen ver-fügen müssen, um die Aufgaben (Betrieb, Wartung und Ausbau des Netzes) effizient – im Sinne einer tatsächlichen Entscheidungsbefugnis, unabhängig vom integrierten Unternehmen – wahrnehmen zu können.

Aber es wurden auch Fortschritte erzielt

Verbesserungen konnten im heurigen Jahr bei einigen Unternehmen bei der Kon-zernstruktur verzeichnet werden. Die E-Control hat jene Konzernstrukturen als recht-lich problematisch angesehen, bei denen der Netzbetreiber als Mutterunternehmen der Vertriebsgesellschaft fungiert hat. Im diesem Jahr haben alle betroffenen Unter-nehmen entweder die Anteile verkauft oder die Netzgesellschaft als Schwesterunter-nehmen der Vertriebsgesellschaft etabliert. „Es ist sehr erfreulich, dass die Unter-nehmen, BEGAS - Burgenländische Erdgasversorgungs – Aktiengesellschaft, OÖ. Ferngas Netz GmbH und WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH ihre problematischen Ei-gentümerstrukturen verändert haben und somit dieser strukturellen Anforderung der Gleichbehandlung gerecht wurden.“, zeigt sich Walter Boltz zufrieden.

Auch im nächsten Jahr wird das Ziel die Vermeidung von Diskriminierungen, Quer-subventionierungen und andere Wettbewerbsverzerrungen sein.