FMA und E-Control arbeiten in der Aufsicht über die österreichische Gas-Börse „CEGH Gas Exchange“ eng zusammen
Der Start des Terminhandels an der österreichischen Erdgasbörse „CEGH Gas Exchange“ mit heutigem Tag stellt aus Sicht der Aufsichtsbehörden für den Finanz- sowie den Energiemarkt, FMA und E-Control, einen wichtigen Schritt zu mehr Transparenz im Gasgroßhandel dar. Wesentliche Voraussetzung für einen liquiden Handelsplatz ist das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Korrektheit und Fairness des Handels. Dementsprechend eng arbeiten der Energieregulator E-Control und die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA in diesem Bereich zusammen.
- Presseaussendung, am 10.12.2010
Der Start des Terminhandels an der österreichischen Erdgasbörse „CEGH Gas Exchange“ mit heutigem Tag stellt aus Sicht der Aufsichtsbehörden für den Finanz- sowie den Energiemarkt, FMA und E-Control, einen wichtigen Schritt zu mehr Transparenz im Gasgroßhandel dar.
„Gerade im Gashandel, der traditionellerweise von langfristigen und oftmals intransparenten Verträgen gekennzeichnet ist, haben wir als Energieregulatoren ein großes Interesse am Entstehen liquider Handelsplätze. Das aktuelle Überangebot von Gas in ganz Europa erleichtert die Bildung von liquidem Handel“, so DI Walter Boltz, Geschäftsführer der E-Control. „Der Derivatehandel an einer Warenterminbörse sichert einerseits Risiken für die Realwirtschaft ab, auf der anderen Seite transferiert er auch Risiken aus der Realwirtschaft in den Finanzsektor und umgekehrt. Dementsprechend eng müssen Energieregulator und Finanzmarktaufsicht in diesem Bereich zusammenarbeiten“, betont FMA-Vorstand Dr. Kurt Pribil.
EU arbeitet an umfassendem Handelsaufsichtssystem
Auf EU-Ebene wird gerade an einem neuen Aufsichtssystem für den Energiehandel gearbeitet, in dem Finanzaufsicht und Energieregulatoren institutionalisiert eng kooperieren. Finanzmarktstabilität und effiziente Preisbildung auf den Märkten sind die wesentlichen Ziele der Aufsicht. Dazu ist eine umfassende Meldung von Transaktionen an die Behörden notwendig, um Marktmissbrauch und Insiderhandel verhindern zu können. In Österreich ist schon jetzt gesetzlich eine enge Kooperation zwischen den beiden Behörden vorgesehen.
Einhelliges Ziel der Kooperation ist es, ein effizientes Aufsichtssystem zu schaffen, das den Handel fördert, Vertrauen aufbaut und möglichst wenig Verwaltungsaufwand bei den beaufsichtigten Handelsteilnehmern und Handelsplätzen verursacht.