E-Control begrüßt Ergebnisse des heutigen Energiegipfels

Wichtigkeit der Stromkennzeichnungsverordnung der E-Control neuerlich bestätigt.

(Wien, 16. April 2012) – Die beim heutigen Energiegipfel im Bundeskanzleramt erzielten Ergebnisse werden von der Regulierungsbehörde E-Control begrüßt. „Alle Anstrengungen, die zu mehr Transparenz für die österreichischen Stromkonsumenten führen, werden von der E-Control unterstützt. Die von der E-Control erstellte Stromkennzeichnungsverordnung führt ja bereits jetzt zu deutlich mehr Transparenz bei der Ausweisung der Stromherkunft. Dass nun im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung ein vollständiger Nachweis der Energiequellen angestrebt wird, ist ein weiterer sehr positiver Schritt.“, so der Vorstand der Energie-Control Austria, Mag. (FH) Martin Graf.

Stromkennzeichnung als Basis für transparente Konsumenteninformation
Aufgrund der Stromkennzeichnungsverordnung der E-Control sind seit Anfang des Jahres alle heimischen Stromversorger verpflichtet, sowohl auf ihrem Werbe- und Informationsmaterial als auch auf den Rechnungen die Herkunft des angebotenen Stroms genau auszuweisen. „Der Konsument ist daher nun bereits sehr gut darüber informiert, woher der Strom, den er kaufen möchte, kommt. Nur so kann er sein Recht, das Produkt seiner Wahl auszuwählen, aktiv wahrnehmen.“, so Martin Graf.

Die Stromkennzeichnungsverordnung besagt, dass die bekannten Primärenergieträger von den Unternehmen aufgeschlüsselt werden müssen und ihr Anteil am Versorgermix in Prozent dargestellt werden muss. Für Mengen, deren Herkunft nicht durch Nachweise belegt werden kann, ist eine Ausweisung als „Strom unbekannter Herkunft“ notwendig. Zusätzlich müssen die Herkunftsländer aller für die Stromkennzeichnung verwendeten Nachweise angegeben werden. Weiters gibt es für die Lieferanten die Möglichkeit, freiwillige Zusatzangaben wie zum Beispiel hinsichtlich gemeinsamen Bezugs von Strom und Nachweis anzuführen.

„Die heute im Energiegipfel getroffenen Entscheidungen für eine stufenweise weitere Darstellung von Informationen für die Konsumenten zielt daher auf noch mehr Transparenz ab und wird die Konsumentenentscheidung beim Lieferantenwechsel weiter erleichtern. Darüber hinaus nimmt Österreich im internationalen Vergleich eine positive Vorreiterrolle ein.“, so Martin Graf abschließend.

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