Verbesserungen bei der Kostenermittlung für das Gasnetz

E-Control schafft stabile Rahmenbedingungen für die Gas-Verteilernetzbetreiber

Mit 1. Jänner 2013 beginnt die 2. Anreizregulierungs-periode im Gasbereich. Bei der Systematik für die Kostenermittlung gibt es einige Neuerungen. „Dabei geht es darum, welche Systematik bei der Kostenermittlung für die Gasnetze herangezogen wird. Bis zur endgültigen Festsetzung der Systematik hat es lange und umfassende Diskussionen mit der Gasbranche gegeben. Letztendlich sind wir aber davon überzeugt, dass wir eine für alle Beteiligten, also sowohl Konsumenten aber auch Netzbetreiber, sinnvolle Lösung gefunden haben.“, ist der Vorstand der E-Control, Martin Graf, überzeugt .

Stabile Rahmenbedingungen und Investitionssicherheit

Die neue Systematik gilt für die sogenannte 2. Anreizregulierungsperiode Gasverteilernetzbetreiber, die vom 1.1.2013 bis 31.12.2017 dauert. Mit der Ausgestaltung wurden die stabilen Rahmenbedingungen der 1. Regulierungsperiode fortgesetzt, großer Wert wurde dabei vor allem auch weiterhin auf die Investitionsanreize für die Netzbetreiber gelegt. „Wir sind davon überzeugt, dass es uns gelungen ist, durch die definierten Erweiterungsfaktoren und Zinssätze auch künftig Anreize für Investitionen und somit für eine Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit zu sorgen. Schließlich liegt der für die Netzbetreiber gewährte Eigenkapital-Zinssatz bei 8,96 Prozent vor Steuern. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation eine Höhe, die den Netzbetreibern auf jeden Fall große Investitionssicherheit bietet.“

Regulierungskonto neu

Neu und laut Gesetz definiert ist in der 2. Regulierungsperiode das sogenannte Regulierungskonto. Dieses wird erstmals mit 1.1.2014 wirksam und bietet für die Gasnetzbetreiber noch mehr Sicherheit. „Mit dem Regulierungskonto fällt erstmals das sogenannte Mengenrisiko für die Netzbetreiber weg. Das bedeutet einfach formuliert: Für die Tarifierung wird eine bestimmte Absatzmenge an Erdgas herangezogen. Sollten die Netzbetreiber aus welchen Gründen auch immer aber weniger Gas absetzen, als geplant, erhalten sie aus dem Regulierungskonto die Differenz ersetzt. Ein weiterer Punkt, der für Stabilität und Sicherheit für die Netzbetreiber sorgt.“, so Martin Graf abschließend.