Netzentwicklungsplan – wie der (Öko)Strom zum Kunden kommt
Wichtige Basis für künftigen Infrastrukturausbau - Übertragungsnetze vor großen Herausforderungen – Neues Instrument für künftige Infrastrukturplanungen – E-Control für Genehmigung des Netzentwicklungsplans der APG zuständig
Wichtige Basis für künftigen Infrastrukturausbau - Übertragungsnetze vor großen Herausforderungen – Neues Instrument für künftige Infrastrukturplanungen – E-Control für Genehmigung des Netzentwicklungsplans der APG zuständig
Das zuletzt beschlossene Ökostromgesetz sieht einen weiteren Ausbau der Stromproduktion aus Erneuerbaren Energieträgern vor, sowohl was den Ausbau der Windkraft, als auch der Photovoltaik aber auch der Wasserkraft betrifft. „Die Produktion von mehr Ökostrom ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der österreichischen Erzeugung. Es muss aber auch gewährleistet werden, dass der Ökostrom dann auch zu den Konsumenten transportiert werden kann. Der heute vom Übertragungsnetzbetreiber Austrian Power Grid AG (APG) zur Konsultation veröffentlichte sogenannte Zehn-Jahres-Netzentwicklungsplan soll gewährleisten, dass der Transport von Strom zum Konsumenten weiterhin auch tatsächlich nach Wunsch erfolgen kann.“, so der Vorstand der Energie-Control Austria, Mag. (FH) Martin Graf .
Basis für Infrastrukturausbau
Generell sind leistungsfähige Übertragungsnetze für die Umsetzung energiepolitischer Zielvorgaben sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene unerlässlich. „Die Übertragungsnetze stehen vor großen Herausforderungen, vor allem durch die weitere Integration der erneuerbaren Energieträger. Nicht nur das Ökostromgesetz, sondern auch die 20/20/20-Klimaziele der europäischen Union machen den Ausbau der Übertragungsinfrastruktur notwendig. Zudem können nur leistungsfähige Übertragungsnetze die Versorgungssicherheit in gewohnter Weise gewährleisten. Und auch für das Funktionieren eines integrierten europaweiten Binnenmarktes sind diese eine wichtige Voraussetzung.“, so Martin Graf weiter.
Infrastruktur braucht Planung
Die Einführung eines langfristigen verbindlichen Planungsinstruments stellt einen Eckpfeiler des 3. EU-Binnenmarktpakets dar. Die in Umsetzung der EU-Vorgaben erlassene Neufassung des ElWOG verpflichtet Übertragungsnetzbetreiber dazu, jährlich einen zehnjährigen Netzentwicklungsplan zu erstellen, der von der Regulierungsbehörde E-Control genehmigt werden muss. Darin müssen Angaben darüber geliefert werden, welche wichtigen Übertragungsinfrastrukturen in den nächsten zehn Jahren errichtet oder ausgebaut werden müssen, alle bereits beschlossenen Investitionen aufgelistet und die neuen Investitionen bestimmt werden, die in den nächsten drei Jahren durchgeführt werden müssen sowie ein Zeitplan für alle Investitionsprojekte dargestellt werden. Der von der APG nun zur Konsultation veröffentlichte Netzentwicklungsplan soll bis Anfang September bei der Regulierungsbehörde zur Genehmigung eingereicht werden.“ so Martin Graf.
E-Control unterstützt Investitionen
Das Instrument des Zehn-Jahres-Netzentwicklungsplans wird von der E-Control sehr begrüßt. „Bereits in den vergangenen Jahren wurden durch die E-Control die Rahmenbedingungen und Anreize für die Durchführung der größten Investitionen in das Übertragungsnetz unterstützt und laufend verbessert. Mit dem vorliegenden Zehn-Jahres-Netzentwicklungsplan gibt es nun noch mehr Planungssicherheit und Grundlage einer langfristig sicheren Versorgung mit Elektrizität. Klar ist aber auch, dass Planung nur der erste Schritt zur weiteren Stärkung unserer Übertragungsnetzinfrastruktur ist, weitere Herausforderungen vor allem in den einzelnen Projektgenehmigungsverfahren folgen noch. Die derzeit von der EU-Kommission angestellten Überlegungen für eine beschleunigte Umsetzung vorrangiger Projekte von europäischem Interesse sind daher zu unterstützen“, so Martin Graf abschließend.