Wechsel des Stromlieferanten wird so einfach wie noch nie

Regulator hofft nach geplanten Beschluss des Onlineanbieterwechsels auf steigende Wechselzahlen – In Deutschland wechselt mehr als die Hälfte bereits online

Zukünftig kann der Strom- und Gaslieferant mit wenigen Mausklicks online gewechselt werden. Dies wird heute im Parlament beschlossen werden. „Der Wechsel des Energieanbieters wird damit so einfach wie noch nie“, sagt Walter Boltz, Vorstand der Regulierungsbehörde E-Control. Derzeit müssen wechselwillige Strom- und Gaskunden noch ein Formular händisch ausfüllen, unterschreiben und an den neuen Lieferanten schicken. Zukünftig wird das Ausfüllen eines Onlineformulars reichen. „Damit wird eine langjährige Forderung der E-Control erfüllt“, so Vorstand Martin Graf. Der Online-Anbieterwechsel bringe eine wesentliche Verbesserung für die Konsumenten. Aktuell kann sich ein durchschnittlicher Haushalt bis zu 400 Euro pro Jahr sparen, wenn er zum günstigsten Strom- und Gaslieferanten wechselt – „und das bei einem Aufwand von knapp zehn Minuten“, betont Graf.

Hoffnung auf steigende Wechselzahlen

Die E-Control erwartet sich durch die neue Regelung steigende Wechselzahlen. „Wir hoffen, dass sich noch mehr Konsumenten einen neuen Strom- und Gaslieferanten suchen und von ihrem Recht auf freie Anbieterwahl Gebrauch machen“, sagt Vorstand Martin Graf. In Österreich wechselten im vergangenen Jahr gerade einmal 1,1 Prozent aller Haushalte und Unternehmen den Stromanbieter und 1,7 Prozent ihren Gaslieferanten. Von einem funktionierenden Wettbewerb kann ab etwa fünf Prozent Wechselrate gesprochen werden. In Deutschland etwa ist der Wettbewerb deutlich stärker ausgeprägt. 2011 suchten sich dort jeweils rund acht Prozent der Haushalte einen neuen Strom- bzw. Gaslieferanten. Bereits seit vergangenem Jahr können in Deutschland Strom- und Gaslieferant komplett online gewechselt werden. Laut einer aktuellen Studie finden in Deutschland mittlerweile mehr als die Hälfte der Anbieter- und Tarifwechsel online statt.

E-Control begrüßt Strafen bei Manipulationen im Energie-Großhandel

Ebenfalls im Parlament beschlossen wurden Strafen bei Insiderhandel und Marktmanipulation im Großhandel mit Strom und Gas. Je nach Umfang des Vergehens werden zukünftig Geldstrafen von bis zu 150.000 Euro oder in bestimmten Fällen des Insiderhandels sogar Freiheitsstrafen fällig. Seit eineinhalb Jahren ist durch die EU-Verordnung REMIT Insiderhandel und Marktmanipulation EU-weit im gesamten Großhandel für Strom und Gas verboten. „Bislang fehlen aber noch die für die Überwachung nötigen Handelsdaten“, sagt Vorstand Walter Boltz. „Die Sammlung dieser Daten startet kommendes Jahr – dann werden die Regeln zur Überwachung des Energiegroßhandels ihre volle Kraft entfalten.“ Für die Überwachung des Strom- und Gashandels sind neben ACER, der Agentur für die Zusammenarbeit der europäischen Energieregulierungsbehörden mit Sitz in Laibach, auch die nationalen Energieregulatoren zuständig.