Hallo!
Wir freuen uns, dass Sie den ersten Abschnitt unserer Energie-Challenge schon gemeistert haben. Im nächsten wollen wir uns den Strom- und Gasmarkt aus Kundensicht etwas genauer ansehen. Wirklich wichtig zu wissen ist: Als Strom- oder Gaskunde haben Sie immer zwei Vertragspartner.
Das gilt immer und auch dann, wenn Sie derzeit von Ihrem Lieferanten nur eine Rechnung bekommen. Das ist dann lediglich ein Service dieses Anbieters, der die Rechnung des Netzbetreibers für Sie einholt und Ihnen daraus zusammen mit den Energiekosten eine Gesamtrechnung macht. Das Gleiche gilt natürlich auch für Gaskunden.
Wer ist wofür zuständig?
Energielieferanten… ...handeln mit Energie ...kaufen oder produzieren Strom bzw. Gas ...verkaufen an Sie als Kunden. Energielieferanten kann man frei wählen!
Ihr Netzbetreiber… ...hält Leitungen instand ...liest Ihren Zähler ab ...garantiert die Versorgungssicherheit und kommt bei Gebrechen. Netzbetreiber bleibt immer gleich!
Mit dem Netzbetreiber schließen Sie einen „Netzzugangsvertrag“ ab. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zu denen der Netzbetreiber seine Verträge abschließen muss, werden von der Regulierungskommission der E-Control genehmigt. Mit dem Lieferanten schließen Sie ebenfalls einen Vertrag ab. Damit ist die Energielieferung sichergestellt.
Manche Lieferanten haben eine Bindefrist, d.h. vor Ablauf dieser Bindung können Sie zu keinem anderen Lieferanten wechseln. Ob ein Lieferant eine solche Bindefrist hat, können Sie den Angeboten bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen. Als Konsument dürfen Sie grundsätzlich nicht länger als ein Jahr an einen Lieferanten gebunden werden.
Unsere heutige Challange: schreiben Sie den Namen Ihres Strom-Netzbetreibers auf einen Zettel. Dann surfen Sie bitte zu unserem Tarifkalkulator, geben Ihre Postleitzahl ein uns dann sehen Sie, welcher Netzbetreiber für Sie zuständig ist. Stimmt das mit dem Namen auf Ihrem Zettel überein? Perfekt!
Im nächsten Teil beschäftigen wir uns dann mit dem häufigsten Berührungspunkt, den Sie mit Netzbetreiber und Lieferant haben: der Rechnung.
Bis dahin beste Grüße, Ihr E-Control Team
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