Erdgasbeirat
Der Erdgasbeirat berät das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend sowie die Regulierungsbehörde insbesondere in allgemeinen und grundsätzlichen Angelegenheiten der Erdgaswirtschaft.
Insbesondere obliegen dem Beirat folgende Aufgaben:
- Erörterung der Harmonisierung der Allgemeinen Netzbedingungen sowie der für die Bemessung des Netzbenutzungsentgelts maßgeblichen Preisansätze, insbesondere im Hinblick auf die bestmögliche Handhabung des Netzzugangs im österreichischen Wirtschaftsgebiet und die Wahrung der Interessen des Konsumentenschutzes.
- Erörterung der Harmonisierung von Bedingungen für die Lieferung von Erdgas an Endverbraucher, auf die die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes Anwendung finden.
- Erörterung der Kriterien, von denen bei der Erfüllung der gemäß § 7 den Erdgasunternehmen auferlegten Verpflichtungen auszugehen ist.
- Erarbeitung von Vorschlägen über die Festsetzung von Grundsätzen für die Bestimmung der Preisansätze gemäß den §§ 23 bis 23d GWG.
- Erarbeitung von Vorschlägen für sonstige Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes.
- Begutachtung von Verordnungen, die auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassen werden.
- Beratung über Berichte, die angefallene Beschwerden im Zusammenhang mit der Lieferung von Erdgas und deren Erledigung zum Gegenstand haben.
Mitglieder:
- BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
- BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
- BM für Finanzen
- BM für Justiz
- Land Wien
- Land Niederösterreich
- Land Oberösterreich
- Land Salzburg
- Land Burgenland
- Land Steiermark
- Land Kärnten
- Land Tirol
- Land Vorarlberg
- Österreichischer Städtebund
- Österreichischer Gemeindebund
- Vereinigung österreichischer Industrieller
- Wirtschaftskammer
- Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern
- Bundesarbeitskammer
- Österreichischer Gewerkschaftsbund