Elektrizitätsbeirat
Der Elektrizitätsbeirat berät das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend sowie die Regulierungsbehörde insbesondere in allgemeinen und grundsätzlichen Angelegenheiten der Elektrizitätswirtschaft.
Insbesondere obliegen dem Beirat folgende Aufgaben:
- Die Erörterung der Harmonisierung von Allgemeinen Bedingungen für die Betreiber von Übertragungs- und Verteilernetzen und von Allgemeinen Bedingungen für die Bilanzgruppenverantwortlichen, insbesondere im Hinblick auf die bestmögliche Handhabung des Netzzuganges im österreichischen Wirtschaftsgebiet und die Wahrung der Interessen des Konsumentenschutzes.
- Die Erörterung der Kriterien, bei denen von der Erfüllung der gemäß § 8 EIWOG den Elektrizitätsunternehmen auferlegten Verpflichtungen auszugehen ist.
- Die Erörterung der Harmonisierung der Konzessionsvoraussetzungen gemäß § 26 EIWOG.
- Die Erstattung von Vorschlägen über die Festsetzung von Tarifstrukturen und Tarifgrundsätzen gemäß § 25 EIWOG.
- Die Erarbeitung von Vorschlägen für sonstige Verordnungen des Bundesministeriums und der E-Control in Elektrizitätsangelegenheiten.
- Die Begutachtung von Verordnungen des Bundesministeriums und der E-Control in Elektrizitätsangelegenheiten.
- Die Beratung über Berichte, die angefallene Beschwerden im Zusammenhang mit Lieferung von elektrischer Energie und deren Erledigung zum Gegenstand haben
Mitglieder:
- BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
- BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
- BM für Finanzen
- BM für Justiz
- Land Wien
- Land Niederösterreich
- Land Oberösterreich
- Land Salzburg
- Land Burgenland
- Land Steiermark
- Land Kärnten
- Land Tirol
- Land Vorarlberg
- Österreichischer Städtebund
- Österreichischer Gemeindebund
- Vereinigung österreichischer Industrieller
- Wirtschaftskammer
- Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern
- Bundesarbeitskammer
- Österreichischer Gewerkschaftsbund