Elektrizitätsbeirat

Der Elektrizitätsbeirat berät das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend sowie die Regulierungsbehörde insbesondere in allgemeinen und grundsätzlichen Angelegenheiten der Elektrizitätswirtschaft.

Insbesondere obliegen dem Beirat folgende Aufgaben:

  • Die Erörterung der Harmonisierung von Allgemeinen Bedingungen für die Betreiber von Übertragungs- und Verteilernetzen und von Allgemeinen Bedingungen für die Bilanzgruppenverantwortlichen, insbesondere im Hinblick auf die bestmögliche Handhabung des Netzzuganges im österreichischen Wirtschaftsgebiet und die Wahrung der Interessen des Konsumentenschutzes.
  • Die Erörterung der Kriterien, bei denen von der Erfüllung der gemäß § 8 EIWOG den Elektrizitätsunternehmen auferlegten Verpflichtungen auszugehen ist.
  • Die Erörterung der Harmonisierung der Konzessionsvoraussetzungen gemäß § 26 EIWOG.
  • Die Erstattung von Vorschlägen über die Festsetzung von Tarifstrukturen und Tarifgrundsätzen gemäß § 25 EIWOG.
  • Die Erarbeitung von Vorschlägen für sonstige Verordnungen des Bundesministeriums und der E-Control in Elektrizitätsangelegenheiten.
  • Die Begutachtung von Verordnungen des Bundesministeriums und der E-Control in Elektrizitätsangelegenheiten.
  • Die Beratung über Berichte, die angefallene Beschwerden im Zusammenhang mit Lieferung von elektrischer Energie und deren Erledigung zum Gegenstand haben

Mitglieder:

  • BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
  • BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
  • BM für Finanzen
  • BM für Justiz
  • Land Wien
  • Land Niederösterreich
  • Land Oberösterreich
  • Land Salzburg
  • Land Burgenland
  • Land Steiermark
  • Land Kärnten
  • Land Tirol
  • Land Vorarlberg
  • Österreichischer Städtebund
  • Österreichischer Gemeindebund
  • Vereinigung österreichischer Industrieller
  • Wirtschaftskammer
  • Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern
  • Bundesarbeitskammer
  • Österreichischer Gewerkschaftsbund